Wer im europäischen Ausland auf ein Fahrrad
steigt, sollte sich vorher über die dort geltenden Promillegrenzen
informieren. Sonst drohen nach Informationen des ADAC erhebliche
Bußgelder. Der Club rät, das Rad nach dem Genuss von Alkohol stehen
zu lassen und auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.
In den meisten Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien,
der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille
erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste
Toleranzschwelle. Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss
dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien hingegen
liegt die Grenze bei 0,0 Promille - Urlauber sollten das Rad nach
Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, wird
mit einem Bußgeld ab 390 Euro belangt.
Vorsicht ist in Ländern geboten, in denen es keine Promillegrenze
gibt (u.a. in Skandinavien, Großbritannien/Irland). Hier gilt die
Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der
Lage ist, sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem
Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt
werden.
Über den ADAC:
Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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