Bisher konnten sich nur Privatversichte bzw. Beihilfeberechtigte in einer Privatpraxis behandeln lassen. Im Falle von Psychotherapie reichen aber die bereitgestellten Plätze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zumindest in den großen Städten bei weitem nicht aus. Insbesondere in Berlin ist es jetzt gängige Praxis, dass sich auch gesetzlich Versicherte in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Hierzu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des Therapeuten erforderlich, den der gesetzlich Versicherte in der Privatpraxis bekommt und die er zusammen mit einem Begleitschreiben bei seiner Krankenkasse einreicht und damit die Kostenübernahme für außervertragliche Leistungen beantragt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf meiner Homnepage Psychotherapie in Berlin