Das Bundesverbraucherministerium will die aktuelle Debatte über die neue Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union transparent machen. Dazu hat das Ministerium heute Stellungnahmen betroffener Interessenvertreter auf der Internetseite www.bmelv.de/tabakrichtlinie veröffentlicht.
"Wir wollen die Diskussion über einen besseren Schutz der Menschen vor den Gefahren des Rauchens offensiv und öffentlich führen. Die Debatte muss raus aus den Hinterzimmern. Deshalb setze ich hier auf volle Transparenz", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Jeder Bürger habe den Anspruch zu wissen, welche Interessengruppe mit welchen Argumenten welche Haltung einnimmt.
Die EU-Tabakproduktrichtlinie regelt die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Am 19. Dezember 2012 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Mitte März 2013 hatten Gesundheits- und Verbraucherschützer, betroffene Wirtschaftsverbände sowie Vertreter der Bundesländer an einer mündlichen Anhörung im Bundesverbraucherministerium teilgenommen und ihre Positionen dargelegt. Mit der Veröffentlichung schriftlicher Stellungnahmen im Internet soll größtmögliche Transparenz bei der Entscheidungsfindung im Sinne des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs erreicht werden.
Bundesverbraucherministerin Aigner begrüßt die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie: "Tabakprävention, das heißt der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden, die durch Tabakkonsum verursacht werden können, ist und bleibt eine wichtige Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes", so Aigner. "Nichtraucherschutz geht jeden an. Gerade Kinder und Jugendliche müssen so gut wie möglich geschützt werden." Gegenwärtig prüft die Bundesregierung den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zur Revision der Tabakprodukt-Richtlinie.
Der Entwurf der Kommission umfasst zahlreiche Maßnahmen. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen unter anderem größere Warnhinweise und Schockfotos. Wie wirkungsvoll Schockfotos sind und ob sie geeignet sind, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten, wird derzeit geprüft. Sofern die EU-Kommission deren Wirksamkeit untermauert, steht das Bundesverbraucherministerium diesem Instrument offen gegenüber. Ergänzend zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie tritt das Bundesverbraucherministerium weiter für ein vollständiges Verbot der Außen(plakat)werbung sowie der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse ein. Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums vom 21. Mai 2003 hat Deutschland bisher noch nicht vollständig umgesetzt. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass insbesondere die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum erstmaligen oder zusätzlichen Tabakkonsum motiviert.
Weitere Informationen, unter anderem zu Tabakzusatzstoffen sowie zum WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, unter: www.bmelv.de/nichtraucherschutz
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