(NL/8587889637) Cochlea-Implantat-Systeme ermöglichen Kindern und Erwachsenen mit hochgradigem Hörverlust bis völliger Taubheit den Zugang zur Welt des Hörens. Doch mit dem CI-System auch baden oder schwimmen gehen zu können dieser Wunsch vieler CI-Träger galt bislang als unerfüllbar. Nun präsentiert Cochlear die weltweit einzige Wasserschutzhülle für einen Hinter-dem-Ohr-Soundprozessor. Die Cochlear Nucleus® Wasserschutzhülle schließt Prozessor und Spule des CI-Systems wasserdicht ab und wird hinter dem Ohr getragen. Träger eines Cochlear Nucleus 5 Soundprozessors mit Akku können dank dieser Schutzhülle das Baden oder Schwimmen ab sofort auch hörend genießen.
Bei der Wasserschutzhülle handelt es sich um einen durchsichtigen, wasserdichten Einwegkunststoffbeutel mit Druckverschluss, der den Nucleus 5 Soundprozessor mit Spule und Spulenkabel aufnehmen kann und hinter dem Ohr getragen wird, erläutert Frederec Lau, Leiter Marketing der Cochlear Deutschland GmbH & Co. KG. Der Träger legt den Soundprozessor mit Spule in den Beutel und verschließt ihn. Er kann ihn dann wie gewohnt hinter dem Ohr tragen. Sind intensive sportliche Aktivitäten geplant, sollten eine Schwimmkappe bzw. Schwimmbrille oder eine Sicherheitsschnur für zusätzlichen Halt sorgen.
Die Wasserschutzhülle schützt den Soundprozessor bis zu einer Wassertiefe von vier Metern und für die Zeit von maximal zwei Stunden - gemäß Anforderungen nach Schutzart IP68. Die Hörleistung wird durch die Hülle nicht beeinträchtigt. Sie kann in jedem hautverträglichen Wasser verwendet werden, in Salz-, Süß- oder Seifenwasser, in der Badewanne, im Schwimmbad sowie beim Baden im Meer.
Die Wasserschutzhülle ist mit Cochlear Nucleus 5 Soundprozessoren kompatibel, so noch einmal Frederec Lau. Zu beachten ist jedoch, dass die Hülle nur bei Einsatz von Akkus genutzt werden kann.
Erhältlich sind die Wasserschutzhüllen in 5er-Packungen für den Preis von 20 Euro je Packung. Träger eines Cochlear Nucleus 5 Soundprozessors können die Hüllen ab sofort bestellen. Die Wasserschutzhüllen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ihr Erwerb muss vom CI-Träger privat übernommen werden.