Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Gegen die Zulassung der PID spricht eine Reihe von Gründen, die in der beigefügten ausführlichen Vernehmlassungsantwort zum Gesetzesentwurf ausgeführt werden.
Mit der Zulassung der PID würde man ein selektives Verfahren einführen, das weit reichende ethische und gesellschaftspolitische Auswirkungen hätte. Mit der PID können zudem keine Krankheiten verhindert werden; verhindert werden kann nur der Embryo als Träger dieser Krankheit. Die internationalen Erfahrungen zeigen weiter, dass die PID nicht eingrenzbar ist. Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt auch die Voraussetzungen ab, unter denen eine PID jetzt zugelassen werden soll: Die Kriterien, mit denen eine Einschränkung erreicht werden soll, halten wir für untauglich.
Auch aus juristischer Sicht ist das geplante Vorgehen nicht zulässig. Der Basler Appell gegen Gentechnologie hält es nicht für ausreichend, zur Zulassung der PID nur das Fortpflanzungsmedizingesetz zu ändern. Nach unserer Ansicht ist unabdingbar, dass Art. 119 der Bundesverfassung angepasst wird, was ein obligatorisches Referendum bedingt.
Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt die Zulassung der PID vehement ab und fordert den Bundesrat erneut auf, eine gesellschaftliche Debatte über die ethischen Fragestellungen zu initiieren.
Die Vernehmlassungsantwort ist auf der Homepage des Basler Appells gegen Gentechnologie http://www.baslerappell.ch abrufbar.
Für Rückfragen: Pascale Steck/Gabriele Pichlhofer, Basler Appell gegen Gentechnologie, T 061 692 01 01 (Mo/Mi 14-17 Uhr, Di/Do/Fr 10-13 Uhr)
Basler Appell gegen Gentechnologie
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