Die Kosten im Gesundheitswesen steigen und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sparen. Jeder, der in den letzten Jahren in ärztlicher Behandlung war, kennt das Problem: Immer häufiger müssen Zuzahlungen geleistet werden oder bestimmte Behandlungen werden nicht mehr übernommen.
Um diesen Trend entgegen zu wirken, haben viele Deutsche in den letzten Jahren vermehrt eine private Krankenzusatzversicherung (PKV) abgeschlossen. Diese bieten den Vorteil, dass hier die Leistungen als Ergänzung zur GKV sehr umfangreich ausfallen. Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsberechnung nach dem Individualprinzip. Wo in der GKV alle Mitglieder einen Beitrag bezahlen, der sich in der Regel an der Höhe des Einkommens orientiert (Solidarprinzip), werden in der PKV die Beiträge nach individuellen Kriterien berechnet. So spielt Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle, ebenso die Form der Abdeckung der Risiken. Jeder zahlt die Beiträge nur für die Leistungen, die er auch tatsächlich versichert hat.
Die PKV lässt im Wesentlichen in drei Bausteine gliedern: Der dentalen Bereich für Zahnbehandlung und -ersatz, der ambulante Bereich für Ergänzungsleistungen beim Arzt oder Heilpraktiker und der stationäre Bereich für Ergänzungsleistungen beim Krankenhausaufenthalt.
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Der dentale Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung deckt im Wesentlichen Leistungen ab, die bei einer Zahnbehandlung oder einer Zahnersatzmaßnahme anfallen. Die Zahnzusatzversicherung erstattet zusätzlich zu den Leistungen der GKV im hohen Umfang für die Behandlung beim Zahnarzt. So werden z. B. Kosten für Kieferorthopädie, Prophylaxemaßnahmen oder auch Implantate oder Inlays übernommen. Eine gute Zahnzusatzversicherung kann die Kosten einer Zahnbehandlung einschließlich der Leistung der GKV zu 80 bis 100 Prozent abdecken.
In der privaten Krankenzusatzversicherung werden im ambulanten Bereich im Wesentlichen Leistungen für Arzt- oder Heilpraktikerkosten erstattet. So erstatten die Zusatzversicherungen die Praxisgebühr, höherwertige Medikamente werden erstattet oder auch Hilfsmittel, die der Arzt verschreibt, werden übernommen. Auch der Besuch beim Heilpraktiker wird durch die private Krankenzusatzversicherung bezahlbar. Viele Gesellschaften decken die umfangreichen Behandlungsmethoden im großen Umfang ab.
Wer einmal im Krankenhaus war, hat meistens die Erinnerung an unruhige Nächte oder vielleicht auch an eine Behandlung, die nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat. Mit den Leistungen der GKV sind auch keine Sonderwünsche möglich. Die private Krankenzusatzversicherung ermöglicht im stationären Bereich einiges: So kann sich der Patient entgegen der Einweisung vom Arzt auch für eine andere Klinik entscheiden. Auch die Wahl des Arztes oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer kann mit einer privaten Krankenzusatzversicherung beeinflusst werden.
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