Pflegebedarfe können oft sehr kurzfristig eintreten. Deshalb ist es sinnvoll, sich schon vor dem konkreten Bedarf mit dem Thema auseinander zu setzen. Dieses wichtige Thema wird im Alltag oft verdrängt. Aber es können viele Schwierigkeiten, die bei einem Pflegefall auftreten, vermieden werden, wenn einige Dinge vorab geklärt werden. Sprechen Sie mit Ihren Eltern und bringen Sie in Erfahrung, was deren Vorstellungen sind. Denn im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Eltern möchte man das Beste für sie. Dies ist gewährleistet, wenn rechtzeitig darüber geredet wird.
Auf der Münchener Messe "Die 66" hat der Geschäftsführer des zentrum für seniore betreuung, Herr Oliver Rosenthal, in einem Vortrag zu diesem wichtigen Thema referiert.
Interessiert folgten die Besucher dem Vortrag "Eltern unterstützen und pflegen - wenn sich die Rollen umkehren und Eltern ihre Kinder brauchen". Herr Rosenthal klärte die Zuhörer eingehend über die einzelnen Schritte im Falle einer auftretenden Pflegebedürftigkeit auf.
Es wurden Tipps gegeben, welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können. So ist es sehr hilfreich, für spätere Entscheidungsprozesse Patienten-, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen vereinbart zu haben. Die Finanzierung ist durch die staatliche und eine private Pflegeversicherung sowie eigene Ersparnisse zu stemmen. Genügen diese Ressourcen nicht, besteht die Unterstützung durch das Sozialamt.
Bevor irgendetwas veranlasst wird, sollten die Bedarfe des Pflegebedürftigen hinreichend geklärt und dessen Wünsche berücksichtigt werden. Wird Pflege oder nur allgemeine Hilfe und Unterstützung benötigt? Entsprechend den Bedarfen kann dann z.B. eine Pflegestufe, ein Schwerbehindertenausweis oder eine Rehabilitation beantragt werden.
Daran anschließend lässt sich herausfinden, welches Pflege- bzw. Betreuungsangebot für den Betroffenen in Frage kommt: ambulante Pflege, betreutes Wohnen, Residenzen im In- und Ausland, alternative Wohnformen, Haushaltshilfen, 24h-Alltagsbetreuung, Tages- oder Nachtpflege.
Um die ersten Schritte bei eintretender Pflegebedürftigkeit veranlassen zu können, stehen zehn Arbeitstage als Pflegezeit für Arbeitnehmer zur Verfügung.
Diese Zeit ist oftmals nicht ausreichend, um alle anfallenden Aufgaben zu erledigen.
Pflegebedürftigkeit kann jeden betreffen, als Angehöriger oder Betroffener. So weit möglich sollte man sich darauf vorbereiten.