In Sachsen-Anhalt gibt es erneut einen Verdacht auf so genannte Schweinegrippe. Ein Mann aus dem Landkreis Harz, der Mitte der Woche aus Mexiko zurückgekehrt war, meldete sich mit Grippesymptomen beim Arzt. Das zuständige Gesundheitsamt wurde informiert. Ein Rachenabstrich ist genommen und zur Untersuchung an das Referenzlabor des Robert-Koch-Instituts nach Berlin geschickt worden. Ein Test-Ergebnis ist voraussichtlich für den morgigen Montag zu erwarten.
Der Mann klagte über Fieber und Husten. Nach ärztlicher Einschätzung sind die Symptome jedoch nur leicht ausgeprägt. Eine Krankenhauseinweisung war demnach nicht erforderlich. Der Patient wurde auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen hingewiesen.
Nach jüngsten Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts ist das neue Grippevirus offenbar gut übertragbar. Die Krankheitsverläufe in Deutschland werden als milde eingeschätzt. In Mexiko - wo die Grippe zuerst bekannt wurde - gab es jedoch auch schwerwiegende Erkrankungen und Todesfälle. Erste Symptome sind plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl, Fieber mit einer Temperatur von über 38 Grad, Schüttelfrost sowie trockener Husten, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen.
Vor allem Personen, die jüngst von einer Reise nach Mexiko zurückgekehrt sind und die im Flugzeug mit Personen Kontakt hatten, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung und Fieber hatten, sind angesprochen. Sie sollten sich umgehend einem Arzt oder einer Ärztin vorstellen, wenn sie innerhalb von sieben Tagen nach Reiserückkehr Krankheitssymptome spüren. Es besteht die Möglichkeit, dass die erkrankte Person während der Reise Grippeviren übertragen hat.
Einen ersten Verdachtsfall auf Schweinegrippe in Sachsen-Anhalt gab es am Donnerstag, er wurde vom Robert-Koch-Institut nicht bestätigt. Im Gesundheitsministerium hat zum Wochenende ein Fachstab zur Bewältigung der Lage seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und deren weitere Verbreitung zu verhindern. Dazu gibt es einen täglichen Lageabgleich mit dem Bund sowie im Land mit den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, mit dem Landesverwaltungsamt und dem Landesamt für Verbraucherschutz.
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