Heute hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg über Klagen zum Bestandsmarktaufruf entschieden und diese als unzulässig abgewiesen.
Dazu erklärt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg ist mit Blick auf die Rechtsschutzsituation betroffener Unternehmen bedauerlich! Insgesamt setzt sich hier eine Linie fort, die auch der aktuellen AMG-Novelle vorschwebt: Denn es gibt Rechtsschutz erst am Ende des Verfahrens - und damit zu spät. Es gibt dann nämlich keinerlei Korrekturmöglichkeit im Laufe des Verfahrens sondern erst ganz am Schluss. Wir sehen das auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes sehr kritisch!"
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