fit und munter - Sicherstellungsplan für Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kupp

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Sicherstellungsplan für Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kupp

Sicherstellungsplan für Schwangerschaftskonfliktberatung steht / Ministerin Kuppe sieht fachlich-sachliche Gründe für Erhalt des Netzes
Das Netz der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatung in Sachsen-Anhalt bleibt erhalten. Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat nach Abschluss einer umfangreichen Anhörung der Beratungsstellen sowie der Liga der Freien Wohlfahrtspflege entschieden, dass alle derzeit aktiven 46 Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerschaftsberatungsstellen in den zum 1. Juni erstmals zu veröffentlichenden Sicherstellungsplan aufgenommen werden. Diese haben damit über das laufende Jahr hinaus auch 2010 Bestand. Das Land fördert die Arbeit der Beratungsstellen mit 3,4 Millionen Euro im Jahr. Kuppe sieht damit das flächendeckende Netz sowie die Trägervielfalt in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung als gesichert an.

Kuppe erklärte: ?Ich habe entsprechend der Sachargumente entschieden. Mein Ziel war und ist es, weiterhin ein wohnortnahes und plurales Angebot verschiedener Träger sicher zu stellen. Jede Frau soll auch künftig eine Beratungsstelle in ihrer Nähe aufsuchen können. Daher war neben dem rein rechnerischen Abgleich entsprechend der Bevölkerungszahl immer auch zu bewerten, ob es angesichts der besonderen demografischen und infrastrukturellen Situation im Flächenland Sachsen-Anhalt nicht doch auch Sachgründe für eine großzügigere Vorhaltung geben könnte. Dies konnte im Zuge der Anhörung überzeugend dargelegt werden. Alle Träger haben einen vorhandenen Bedarf nachgewiesen. Somit wäre bei einer Verringerung der Beratungskapazität nicht zweifelsfrei auszuschließen gewesen, dass insbesondere sozial schwache Frauen und Familien nicht mehr so gut erreicht worden wären. Das konnte und wollte ich nicht riskieren. Die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, Unterstützungsangebote für Familien zu erhalten und zu stärken. Dazu gehören insbesondere auch Beratungsleistungen in Konfliktsituationen.?

Mit dieser Entscheidung sichert Sachsen-Anhalt auch künftig ein Netz an Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung, das über den Mindestvorgaben des Bundes liegt. Laut Bundesgesetz sollte auf 40.000 Einwohner und Einwohnerinnen mindestens eine Beratungskraft vorgehalten werden. In Sachsen-Anhalt beträgt dieser Schlüssel derzeit etwa 1:37.000.


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