THYRNAU-KELLBERG - Mediziner und Klinikleiter unterliegen immer stärker den Korruptionsvorschriften des Strafgesetzbuches. Die zwei Kölner Rechtsanwälte Abdou Gabbar und Christoph Klein beleuchten in Vorträgen an der Klinik Prof. Schedel im bayerischen Thyrnau-Kellberg (Lkr. Passau) neue Aspekte rund um zukünftige Haftungsfragen von Ärzten und Klinkverwaltung und geben Tipps zu Präventionsmaßnahmen im Healthcare-Sektor. Zielgruppe der Veranstaltung sind Chefärzte, Klinikdirektoren und Führungskräfte aus dem Gesundheitswesen. Die Veranstaltung findet am Freitag, 5. Juli 2013, um 15 Uhr in der Klinik Prof. Schedel, Prof.-Dr.-Schedel-Straße 2, 94136 Thyrnau-Kellberg, statt.
Seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts stieg die Zahl der Strafverfahren gegen Mitarbeiter von Healthcare-Unternehmen sowie von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Die beiden erfahrenen Kölner Strafrechtler Abdou Gabbar und Christoph Klein erläutern anhand konkreter Fälle die aktuelle Rechtsprechung, ab wann die Strafjustiz die Grenze sozialadäquater Zusammenarbeit als überschritten und die Korruptionsstrafbarkeit als erfüllt ansieht.
Organisationspflichten für Klinik-Führungskräfte
Die Strafjustiz legt den Führungskräften Organisationspflichten auf, strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Deren Fehlen oder Unvollkommenheit nehmen letztlich nicht nur den selbst behandelnden Arzt, sondern auch die übergeordneten Aufsichtspersonen in die Verantwortung.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Chefärzte, Klinikdirektoren und Führungskräfte im Gesundheitswesen. Im Anschluss an den Vortrag diskutieren die Dozenten über Fragen aus dem Teilnehmerkreis.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Zertifizierung bei der Landesärztekammer (LÄK) Bayern ist beantragt. Anmeldung unter klinik.prof.schedel@t-online.de oder Fax 08501/809-891.
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