Zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus erklaeren die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit Carola Reimann und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Der von den Fraktionen von SPD und CDU/CSU vorgelegte Gesetzesentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus stellt sicher, dass pflegebeduerftige behinderte Menschen waehrend der Dauer eines Krankenhausaufenthalts einen Anspruch gegenueber dem Kostentraeger auf Mitnahme der Pflegekraft, die sie beschaeftigen, bekommen. Ausserdem wird das Pflegegeld fuer die gesamte Dauer von stationaeren Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sowie fuer die gesamte Dauer von krankenhausersetzender haeuslicher Pflege weiter ausbezahlt.
Da gerade pflegebeduerftige Menschen mit Behinderungen zu Recht Wert auf eine gute Versorgung und Pflege legen, ist es fuer sie eine grosse Erleichterung, wenn sie von der ihnen vertrauten Pflegeperson auch im Krankenhaus weiter betreut werden. Ausserdem wird dadurch das Krankenhauspersonal entlastet.
Des weiteren begruesst die SPD-Bundestagsfraktion, dass im gleichen Gesetzentwurf die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Pruefungsfach im Rahmen des Studiums der Medizin in die Approbationsordnung fuer Aerzte aufgenommen wird. Denn fehlendes Wissen der Aerztinnen und Aerzte fuehrt vielfach zu unnoetigem Leiden durch wohlgemeinte, aber fachlich nicht indizierte Therapien in der letzten Lebensphase.
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