In diesen Tagen jährt sich die Vereinbarung des
ersten Erstattungsbetrages nach dem
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zum ersten Mal. In diesem
Zusammenhang wird - unter anderem vom Arzneiverordnungs-Report (AVR)
2012 - immer wieder ein "2 Mrd. EURO Einsparziel" zitiert, das mit
dem Gesetz verbunden sei. "Diese Zahlenangabe hält einer Überprüfung
nicht stand", so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI). Weder in
den Eckpunkten zum Gesetz, noch im Kabinettentwurf oder in
Beschlussempfehlung und Bericht des Gesundheitsausschusses oder im
Gesetz selbst taucht diese Zahl auf. Nur im Referentenentwurf ist sie
als Musterrechnung enthalten - auf Seite 51. "Hier wird eine
Nebenrechnung auf Seite 51 des Referentenentwurfs zum zentralen
Gesetzesziel stilisiert. Ziel des AMNOG ist unstrittig eine
Neuordnung der Arzneimittelvergütung auf Basis einer frühen
Nutzenbewertung in Verbindung mit Einsparungen. Nicht aber die
Erzielung eines gesetzlich konkret vorgegebenen Sparbetrages. Das ist
Kassenpropaganda und es ist sicher kein Zufall, dass der AVR dafür
als ein Sprachrohr dient. Die heute veröffentlichte kritische
Auseinandersetzung der Professoren Cassel und Ulrich an der
Berechnung von Einsparpotenzialen durch den AVR belegt dies einmal
mehr", so Fahrenkamp.
In der heute erschienenen Mai-Ausgabe der PharmInd 1) nehmen die
Autoren eine detaillierte Analyse der Berechnung von
Einsparpotenzialen aus nationalen und internationalen
Preisvergleichen durch den AVR vor. Sie stellen dabei auffällige
Korrekturen fest, die der AVR in seinen Berechnungen im AVR 2012 im
Vergleich zu 2011 vorgenommen hat. Die Korrekturbedürftigkeit der
Berechnungen der Vorjahre wird damit offenkundig. Neben dem zentralen
Kritikpunkt der unveränderten Intransparenz des AVR, der seine
Berechnungsmethoden nicht detailliert offenlegt und dessen Daten
damit nicht nachprüfbar sind, identifizieren die Autoren insgesamt
fünfzehn weitere methodische Mängel bei nationalen und
internationalen Preisvergleichen im AVR 2011. Davon wurden nach
Kritik im AVR 2012 nur vier Mängel abgestellt. "Es erstaunt immer
wieder, dass ausgerechnet der AVR mit dieser Mängelliste als
Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidungen herangezogen
wird", bemerkt Fahrenkamp. "Ob bei der Benennung von angeblichen
Einsparzielen durch das AMNOG oder als Berechnungsgrundlage für den
Bestandsmarktaufruf: mit schlechten Zahlen lässt sich keine gute
Politik machen".
Faktoren und Mängel, die Einsparpotenziale erheblich verzerren:
- Fehlende Transparenz von Annahmen, Methoden und Daten
- Mangelnde Nachprüfbarkeit von Daten und Berechnungen
- Verwendung unterschiedlicher Berechnungsmethoden, die durch
realitätsferne Vereinfachungen Einsparpotenziale z.T. systematisch
überschätzen
- Hochrechnungen von Marktsegmenten auf die gesamte gesetzliche
Krankenversicherung
- Die auf die verschiedenen Marktteilnehmer
(Hersteller, Apotheker, Großhändler) entfallenden Anteile werden
nicht differenziert
- Die unterschiedlichen Regulierungssysteme der Länder im Vergleich
zu Deutschland werden nicht berücksichtigt
- Vergleich von Einzelländern statt von Länderkörben
- Kostenminderungen durch Rabattverträge werden nicht berücksichtigt
- Die Marktdynamik wird ignoriert - würden Arzneimittel wie
unterstellt ausgetauscht, hätte dies massive Veränderungen des
Preisgefüges zur Folge
1) Cassel, Dieter; Ulrich, Volker: "Einsparpotenziale durch
Arzneimittel-Substitution - Arzneiverordnungs-Report wirft mehr
Fragen auf als er beantwortet", PharmInd, Mai 2013, S. 734-746
(Den Artikel finden Sie auf unserer Internetseite www.bpi.de)
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