Auf Auktionsportalen bewerben sich auch Zahnärzte
um den Zuschlag für medizinische Behandlungen.
Implantologie-Spezialisten befürchten negative Folgen für Patienten.
Die Wahl einer zahnmedizinischen Behandlung über ein
Internet-Auktionsportal könne für Patienten zu unangenehmen
Überraschungen führen, warnen die Fachzahnärzte der European Centers
für Dental Implantology (ECDI) angesichts der zunehmenden Werbung für
Dienstleistungen dieser Art. Diesem Aktionsbündnis
qualitätsorientierter Fachzahnärzte gehören 17 Fachkliniken und
-zentren in ganz Deutschland an. Ihre Mitglieder stehen für höchste
und vor allem geprüfte und transparente Qualität in der
Zahnimplantologie. "Medizinische Kompetenz ist keine x-beliebige
Ware", so Dr. Bernhard Brinkmann, ECDI-Mitglied und Inhaber der
Zahnklinik ABC-Bogen in Hamburg: "Wir appellieren an die Vernunft der
Patienten: Versteigern Sie nicht Ihre Gesundheit!"
Bei der scheinbaren Chance auf bestmögliche Versorgung mit
Zahnersatz zu geringstmöglichen Kosten sei große Skepsis angebracht,
erklärt Brinkmanns Kollege und ECDI-Mitglied Dr. Matthias Kaupe von
der Privatklinik Kö68 in Düsseldorf: "Ein Preisangebot, das anonym
auf Auktionsportalen abgegeben wird, lässt nach Ansicht der
ECDI-Fachzahnärzte keinen Rückschluss auf die Qualität der Behandlung
zu."
Gerade bei Zahnimplantationen, die vorrangig eine dauerhaft
verbesserte Lebensqualität zum Ziel haben, sei die Abgabe eines
verbindlichen Heil- und Kostenplans erst nach der Abklärung aller
relevanten Faktoren legitim: "Es ist unvereinbar mit den Grundsätzen
der ECDI, einem anonymen Patienten, dessen konkreten Zahnstatus man
nicht selbst festgestellt hat, quasi nach Ferndiagnose ein
Preisangebot zu machen. Grundvoraussetzungen für eine bestmögliche
Behandlung sind vielmehr eine fachgerechte individuelle Diagnostik,
umfassende Information im Patientengespräch und Transparenz bei jedem
Behandlungsschritt", erklärt ECDI-Mitglied Dr. Kaupe.
"Patienten sollten vor allem bedenken, dass - anders als manchmal
suggeriert - die Höhe des zahnärztlichen Honorars nicht verhandelbar
ist, sondern eindeutig durch die Gebührenordnung festgelegt wird",
stellt Dr. Brinkmann klar. Preisliche Unterschiede bei
zahnmedizinischen Behandlungen entstünden vor allem durch die
Materialauswahl wie etwa beim Zahnersatz. Dabei sollte den Patienten
bewusst sein: "Wer sich auf Billigprodukte einlässt, kann am Ende
nicht nur draufzahlen ¬- wenn eine neue Behandlung erforderlich wird
-, sondern riskiert auch Folgeschäden und damit seine Gesundheit."
Über ECDI: Unter dem Dach der European Centers for Dental
Implantology (ECDI) sind 17 Zentren in Deutschland
zusammengeschlossen. Weitere Zentren in Europa kommen hinzu. Die ECDI
stehen für höchste und vor allem für eine geprüfte und transparente
Qualität in der Zahn-Implantologie. Ihre Ärzte müssen seit mindestens
15 Jahren implantologisch tätig sein und mindestens 3.000 Implantate
gesetzt haben. Die Leistungszahlen der Zentren werden jährlich
überprüft und veröffentlicht. Die Zentren sind einer
leitliniengerechten und wissenschaftlich gesicherten Therapie
verpflichtet.
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