Bereits bei leichtem Herzstechen könnten Patienten
künftig gezwungen sein, nicht mehr zum Kardiologen ihres Vertrauens,
sondern direkt in die Notaufnahme des Krankenhauses zu gehen. Auch
Routinechecks am Herz müssen künftig in Kliniken durchgeführt werden.
Dieses bittere Szenario scheint derzeit für gesetzlich Versicherte
realistisch, denn der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Spitzenverband) will die niedergelassenen Kardiologen - und
damit ihre Patienten - explizit von der medizinischen Grundversorgung
ausschließen.
"Das vom GKV-Spitzenverband verlangte Vorgehen widerspricht seinem
öffentlichkeitswirksam propagierten Anspruch fundamental, die
Patienten-Grundversorgung stärken zu wollen", so Dr. med. Norbert
Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener
Kardiologen e. V. (BNK). "Kardiologen übernehmen seit jeher einen
wichtigen Teil der medizinischen Grundversorgung in Deutschland -
beispielsweise bei Patienten mit Herzinsuffizienz, die regelmäßig
untersucht werden müssen. Diese eingespielten und funktionierenden
Strukturen werden nun mutwillig aufs Spiel gesetzt."
So sind die vom BNK mitkonzipierten und deutschlandweit
vorgesehenen Brustschmerzambulanzen ein hervorragendes Beispiel der
medizinischen Grundversorgung und helfen überflüssige und
kostenintensive Krankenhausaufenthalte zu verhindern. Denn sie bieten
den Patienten die gewünschte Versorgung vor Ort.
Ausschluss der fachärztlichen Internisten
Zum Hintergrund: 2012 versprachen die gesetzlichen Krankenkassen
den Ärzten höhere Honorare für ihre Leistungen. Davon sollte
insbesondere auch die medizinische Grundversorgung profitieren. Der
Haken: Die Krankenkassen stellten für die sogenannte Pauschale für
die fachärztliche Grundversorgung (PFG) deutlich zu wenig Geld zur
Verfügung. Daher können nun nur wenige Facharztgruppen an diesem
System beteiligt werden. Kardiologen sollten als Internisten mit
Spezialgebiet von der PFG ausgeschlossen werden - und darüber hinaus
sogar einen Solidaritätsbeitrag zahlen. Zur Begründung wurde
lediglich die unbelegte Behauptung in den Raum gestellt, die
fachärztlichen Internisten (FAI) hätten in den letzten Jahren im
Vergleich zu anderen Fachärzten überproportional größere
Honorarzuwächse gehabt.
Inkonsistente Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Immer neue politische Winkelzüge und nicht nachvollziehbare
Beschlüsse der KBV-VV verärgern die FAI zunehmend. Nicht zuletzt
sehen sie die wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb einer
hochqualifizierten und -spezialisierten Facharztpraxis erheblich
gefährdet. Dabei sollten die FAI noch im März 2013 in die PFG
eingeschlossen werden. Nach öffentlichen Protesten war die KBV
entgegen ihrer vorherigen Pläne zurückgerudert.
Nun wurde dieser Beschluss aber überraschend und unter Ausschluss
der Öffentlichkeit bei einer Vertreterversammlung der KBV vergangene
Woche erneut rückgängig gemacht, um Forderungen des
GKV-Spitzenverbandes zu erfüllen.
"Dieser gesundheitspolitische Zickzackkurs belegt eindrucksvoll,
dass KBV und Spitzenverband offensichtlich jeden Bezug zur Basis
verloren haben", bedauert Dr. Smetak. "Es ist unannehmbar, dass
unsere ärztlichen Interessen zugunsten taktischer Manöver nicht
ausreichend vertreten werden und dadurch letztlich eine adäquate und
funktionierende kardiologische Patientenversorgung aufs Spiel gesetzt
werden soll."
Über den BNK e. V.
Der BNK ist der größte Kardiologenverband auf vertragsärztlicher
Ebene in Deutschland. Er hat derzeit rund 1.200 Mitglieder und
repräsentiert damit über 90 % der kardiologischen Praxen. Der Verband
ging aus einer Arbeitsgemeinschaft hervor, die 1979 von knapp 100
Fachärzten gegründet wurde. Heute sind die Mitglieder des BNK auf
regionaler und Bundesebene in zahlreichen Ausschüssen,
Projektgruppen, gesundheits- und berufspolitischen Gruppierungen und
in vielen Gremien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz-
und Kreislaufforschung (DGK) aktiv. Seinen juristischen Sitz hat der
BNK in München.
Weitere Informationen rund um den BNK finden Sie unter www.bnk.de.
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