, 08.05.2009 - ?Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte an die Versicherten macht vor Jahresende gar keinen Sinn. Die Voraussetzungen für den Betrieb fehlen ja noch, selbst in der Startregion Nordrhein.? Mit diesen Worten kommentierte heute der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz, wiederholte Meldungen, nach denen die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) angeblich bereits im Sommer dieses Jahres beginne.
Laut Buchholz sind die Heilberufe noch gar nicht auf die Verarbeitung der eGK eingestellt: ?Zuerst müssen die Praxen in Nordrhein, später auch die in den benachbarten Regionen mit den nötigen Kartenlesegeräten ausgestattet werden. Im ärztlichen Bereich hat die Umstellung begonnen, läuft aber schleppend. In den Zahnarztpraxen beginnt die Umstellungsphase wahrscheinlich in Kürze, dauert dann aber mindestens bis Oktober.? Zudem, so der Telematik-Vorstand der KZBV, gebe es derzeit noch gar keine zugelassenen mobilen Lesegeräte, die zur Verarbeitung der eGK bei Hausbesuchen oder Besuchen in Heimen und Pflegeeinrichtungen notwendig seien. Auch die gematik selbst gehe in internen Dokumenten mittlerweile von November als frühestmöglichem Zeitpunkt für die Kartenausgabe aus.
Angesichts dieser Faktenlage hält Buchholz die Einschätzung für unrealistisch, die eGK könne bereits im Sommer ausgegeben werden: ?Wenn man die Ernte schon einfahren will, bevor man das Korn gesät hat, dann kann das nicht funktionieren. Wir brauchen für den weiteren Projektverlauf ein zielgerichtetes Verfahren, das auch die Bedürfnisse der Ärzte und Zahnärzte berücksichtigt. Die Projektplanung muss angepasst werden. Dazu gehört eine realistische Zeitplanung. Ein entsprechender Auftrag an die gematik ist erteilt.?
Für Rückfragen:
Dr. Reiner Kern, Tel.: 030 ? 28 01 79 27
Die KZBV vertritt die Interessen der knapp 56.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin
Tel. 030 28 01 79-27
Fax 030 28 01 79-21
kzbv.presse@kzbv.de
www.kzbv.de