Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung beschlossen. Dazu erklärt der
gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
"Heute ist ein guter Tag für das deutsche Gesundheitssystem: Wir
entlasten die Krankenhäuser, wir sichern bezahlbaren
Krankenversicherungsschutz für alle, und wir stellen verloren
gegangenes Vertrauen in die Verteilungsgerechtigkeit und Organisation
der Organspende in Deutschland wieder her.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ
hochwertigen Krankenhausversorgung ist ein zentrales
gesundheitspolitisches Anliegen der CSU. Insbesondere in ländlichen
Regionen sind Krankenhäuser in einer zunehmenden Zahl in finanzielle
Notlagen geraten. Hier setzen wir mit unser finanziellen Soforthilfe
an: Die Krankenhäuser erhalten in diesem und im kommenden Jahr
zusammen 1,1 Milliarden Euro. Die von der CSU-Landesgruppe im Januar
2013 angestoßenen Verbesserungen der finanziellen Situation der
Krankenhäuser werden Gesetz. Die heutige Entscheidung des Deutschen
Bundestages trägt damit deutlich unsere Handschrift. Die ersten
Finanzmittel kommen den Krankenhäusern unbürokratisch bereits ab dem
1. August zugute.
Jeder in Deutschland soll die notwendigen medizinischen Leistungen
erhalten. Niemand soll allein durch Krankheit in Not geraten. Dazu
haben wir im Jahr 2007 allen Personen ohne
Krankenversicherungsschutz, die in Deutschland leben, einen Zugang
zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung eröffnet.
Allerdings scheuen offenbar viele Betroffene den Weg zu ihrer
Krankenkasse, weil inzwischen erhebliche Beitragsrückstände
aufgelaufen sind. Hier setzen wir an und schaffen für alle Personen,
die sich bis zum 31. Dezember 2013 zur Feststellung und Durchführung
der Mitgliedschaft an ihre Krankenkasse wenden, einen vollständigen
Beitragserlass einschließlich der angefallenen Säumniszuschläge. Bei
späterer Anzeige wird die Gewährung einer Beitragsmäßigung deutlich
vereinfacht und gefördert sowie ein Erlass der Säumniszuschläge
eingeführt. Damit erhalten alle Betroffenen die Chance auf einen
Neuanfang bei ihrem Krankenversicherungsschutz.
Organspende geht uns alle an. Dieses wichtige Signal ging im
Sommer 2012 vom Deutschen Bundestag an die Bevölkerung aus. Mit den
heute beschlossenen Änderungen schieben wir künftig Manipulationen
und Fehlverhalten bei der Organisation und Ablauf der Organspende
einen Riegel vor. Die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten
bestimmen in Zukunft den Rang auf der Warteliste und bei der Vergabe
der Organe. Wir stellen gesetzlich sicher, dass diese Regeln der
Organspende eingehalten werden. Mit diesen Schritten wollen wir das
Vertrauen der Menschen in ein gerechtes Verteilungssystem
zurückgewinnen und nachhaltig stärken."
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de