fit und munter - Bestechung ist noch immer erlaubt aber süß muss sie sein

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Bestechung ist noch immer erlaubt aber süß muss sie sein

Eigenwerbung als zarte Versuchung für Geschäftskunden mit Logo oder Slogan bedruckte Pralinés aus Meisterhand
(NL/8410484091) Bestechung macht Sinn. Auch für Unternehmen. Man muss nur wissen wie es legal funktioniert. Anlässe, etwas an Kunden oder Geschäftsfreunde zu verschenken, gibt es im Firmenalltag genug. Doch die Auswahl des richtigen Geschenks ist wichtig. Je mehr der Beschenke davon abhängig wird, desto besser. Wählt man eine Auswahl erlesener Pralinés, trifft man im wahrsten Sinne des Wortes den Geschmack fast jeden Schokoladesüchtigen. Dies hat auch die Conditorei Heini aus Luzern erkannt und bietet ihren Firmenkunden einen besonderen Service: Sie vertreibt ihre exklusiven Köstlichkeiten über ihren Onlineshop http://www.heini.ch in einer bedruckten Variante. So lassen sich die feinen Pralinés vor dem Verschenken individualisieren und die süße Bestechung ist perfekt. Wie legale Bestechung funktioniert erfährt man auf http://www.heini.ch

Für eine Bestechung eignen sich im Prinzip alle Pralinen, aber am allerbesten sind jene Genüsse, die auch starken Schweizbezug haben wie Lozärner Rägetröpfli oder die berühmte Luzerner Festtags-Torte, so Bruno Heini, der Hüter der Rezepte von Schokolatier Heini-Luzern. Doch nicht nur beim Druck und der Art der exklusiven Naschereien ist die Vielfalt groß, dies gilt auch für die Größe des Geschenks. Von 4 Stück der markengeschützten Stradivari-Pralines, die auf einer Komposition aus Mandel- bzw. Haselnuss-Gianduja basieren, bis hin zu einer Packung Meisterkollektion, mit einer Stückzahl von 64 Pralinés, stehen verschiedenste Mengen zur Auswahl. Bei der Abnahme großer Stückzahlen an Geschenkboxen gibt es natürlich Mengenrabatt.
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