fit und munter - Kontraproduktive E-Zigaretten-Regelung?

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Kontraproduktive E-Zigaretten-Regelung?

Die EU möchte E-Zigarettenüber die neue Tabakrichtlinie regeln. In der jetzt geplanten Form könnte sich das aber gerade auf die Sicherheit kontraproduktiv auswirken.
(ddp direct) Die Kommission für Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes hat sich in einem Workshop mit der E-Zigarette befasst, da die EU-Tabakrichtlinie überarbeitet und auf E-Zigaretten ausgedehnt werden und damit eine bessere Qualität garantieren soll. E-Zigaretten müssen natürlich auch heute den allgemeinen Anforderungen zu Qualität und Produktsicherheit genügen, um in der EU überhaupt verkauft werden zu dürfen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hergestellt oder aus den USA oder China importiert werden. Grundbestandteil des inhalierten Dampfes (Aerosols) sind meist apothekenreines Propandiol (Propylenglykol; in der EU unter E1520 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen) und pflanzliches Glyzerin. Diese beiden Stoffe, die auch in medizinischen und kosmetischen Produkten Verwendung finden, werden mit Lebensmittelaromen und je nach Wahl Nikotin angereichert. Die Mischung wird dann von der E-Zigarette vernebelt und vom Konsumenten inhaliert. Im Gegensatz zu Tabakzigaretten findet kein Verbrennungsvorgang statt (es werden also kein Rauch, bzw. keine Stoffe wie Teer und Kohlenmonoxid inhaliert), und da die E-Zigarette im Gegensatz zur vor sich hinbrennenden Tabakzigarette ausschließlich für die Dauer des Ziehens einschaltet, wird ?Passivdampf? nur in minimalen Mengen freigesetzt.
Das deklarierte Ziel der neuen EU-Regelung ist es, die Produktsicherheit zu stärken und Konsumenten zu schützen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember wollte Liquids ab einem Nikotinanteil von 4 mg/ml wie medizinische Produkte behandeln und den Zusatz von Aromastofen verbieten. Die Vorsitzende der zuständigen Parlamentskommission, Linda McAvan, schlägt vor, diese Grenze zu streichen und es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, gesonderte Vorschriften für E-Zigaretten auszuarbeiten. Allerdings würde auch diese Version der Richtlinie den Zusatz von Aromastoffen verbieten. Ein solches Verbot würde sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach gerade im Hinblick auf die Produktsicherheit negativ auswirken, denn geschmacksneutrales Liquid dürfte für manche Dampfer als alternatives Genussmittel kaum in Frage kommen. Ein Verbot von Aromastoffen würde daher zur Folge haben, dass gerade die sichersten E-Zigaretten-Typen ins Hintertreffen kommen. Diese bestehen aus einer wiederaufladbaren Batterie und einer Einwegpatrone, einem sogenannten Cartomizer, der das Liquid und Verdampfer enthält. Da der Cartomizer nach dem Abfüllen sicher versiegelt wird, kann kein nikotinhaltiges Liquid auslaufen, und weil Batterie und Verdampfer genau aufeinander abgestimmt sind, kokelt auch nichts an. Beliebte US-Hersteller wie Green Smoke können es sich natürlich nicht leisten, mit Schadstoffen verunreinigte oder minderwertige Liquids und Geräte zu vertreiben, daher werden Batterien und Cartomizer (inklusive Liquid) für E-Zigaretten dieser Art unter strengsten Qualitätskontrollen produziert.
Außer E-Zigaretten mit vorgefüllten Cartomizern, die das Bedürfnis nach einem bequem zu handhabenden, wartungsfreien Gerät für eine Alternative zum Tabakkonsum erfüllen, sind gerade auch in Deutschland bei den Tüftlern unter den Dampfern Geräte mit Liquidtanks beliebt, in die der Konsument das Liquid nach Wahl selbst einfüllt. Normalerweise legen Dampfer, die solche Geräte bevorzugen, ebenfalls Wert darauf, Flüssigkeiten aus kontrollierter Produktion zu verwenden. Es braucht aber nicht viel Fantasie, sich mögliche Folgen eines ?Aromastopps? auszurechnen: Dampfer, für die der Konsum von nicht aromatisierten Flüssigkeiten keine Alternative zum Rauchen darstellt, dürften sich entweder andere Wege, Mittel und Beschaffungsquellen suchen, um Lebensmittelaromen in ihre E-Zigarette zu bekommen - oder einfach wieder aufs Tabakrauchen umsteigen.

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