Es handelt sich nur um einen Routineeingriff. Damit mag es anfangen. Doch für viele Menschen kann danach die Realität äußerst ernüchternd sein. Im vergangenen Kalenderjahr waren Behandlungsfehler für 82 Menschen sogar tödlich. Insgesamt wurde in 2.280 Fällen ein Behandlungsfehler bejaht. Darunter fielen 1.889 Fälle, in denen der Behandlungsfehler die Ursache für einen Gesundheitsschaden war und somit einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In rund 25 Prozent der Fälle kam es zu einem leichten bis mittleren Dauerschaden.
Teilweise ist es einfach Zeit die verrinnt und deswegen irreparable Schäden verursacht. Es kann auch eine falsche aktive Behandlung sein oder gar während einer Operation etwas schiefgehen. Ein Arzt begeht in dem Moment einen Behandlungsfehler, wenn er seinen Patienten nicht dem Facharztstandard entsprechend behandelt und sein Patient dadurch zu Schaden kommt. Darüber hinaus ist der Arzt dazu verpflichtet im Vorwege umfassend über sämtliche Risiken aufzuklären. Hat der Arzt über die Möglichkeit „üblicher“ Komplikationen informiert und verwirklichen sich diese dann oder treten „schicksalhafte Umstände“ ein, handelt es sich nicht um einen Behandlungsfehler.
Dunkelziffer für Behandlungsfehler
Experten vermuten, dass die tatsächliche Zahl der entstandenen Behandlungsfehler deutlich höher liegt, als die 12.232 Beschwerden mit Verdacht auf einen Behandlungsfehler, die bei den Schlichtungsstellen der Ärzteschaft eingegangen sind. Zum Beispiel werden bislang Fälle, die ohne vorherige Begutachtung von Gerichten und Versicherungen verhandelt wurden, an keiner Stelle erfasst. „Bei einer Dunkelziffer von 170.000 Behandlungsfehlern im Jahr ist bei geschätzt 34.000 Fällen Sprachverwirrung im Spiel“, sagt Eugen Brysch (Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz). Insgesamt kursieren die unterschiedlichsten Schätzungen was die jährlichen Behandlungsfehler angeht. So soll das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemäß der Bildzeitung die Zahl der Behandlungsfehler auf rund 600.000 jährlich schätzen. Ende 2010 meldete die dpa Berlin gar die Zahl von geschätzt einer Million Patienten, die jedes Jahr Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers werden.
Kein Pfusch
Es wird allerdings auch davor gewarnt, Behandlungsfehler mit Ärztepfusch gleichzusetzen. "Eine solche Aussage ist durch keine seriöse Statistik gedeckt. Ärzte machen Fehler, wir sind aber keine Pfuscher", sagt Dr. Andreas Crusius (Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen). Er erklärt weiter, dass Pfusch nichts anderes sei als eine bewusst nachlässig vorgenommene Arbeit um Kosten zu sparen. "Nach Pfusch kommt Vertuschung - genau das wollen wir nicht. Und deshalb machen wir unsere Statistik regelmäßig öffentlich". Auch wenn jeder Fehler natürlich einer zu viel sei, sei es dennoch „wenig hilfreich“, die Ärzte, denen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, pauschal als „Pfuscher“ zu diskreditieren.
Behandlungsfehler von MDK erfasst
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) erfasst Behandlungsfehler. "Patientinnen und Patienten, die vermuten, falsch behandelt worden zu sein, sind auf unabhängigen medizinischen Sachverstand angewiesen. Nur so haben sie eine Chance, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diesen Sachverstand bietet der MDK. Er schafft mit seinen Gutachten Klarheit und Sicherheit für geschädigte Patienten", stärkt Dr. Stefan Gronemeyer (Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes, kurz MDS) die Rolle des MDK.