Pläne der AOK Hessen zur europaweiten Ausschreibung der ambulanten onkologischen Versorgung schränkt Therapiefreiheit ein
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP) und der Landesverband Hessen des Hartmannbundes mit den korporativen Verbänden sprechen sich entschieden gegen eine Ausschreibung für die Leistungen der ambulanten onkologischen Versorgung der Krebspatienten in Hessen durch die AOK Hessen aus.
Das Argument, dass Wirtschaftlichkeitsreserven voll ausgenutzt werden sollen, hat jedoch eine fatale Konsequenz: gerade bei dieser, durch ihre Krebserkrankung besonders betroffenen Patientengruppe wird die Qualität der medizinischen Versorgung in Frage gestellt, die Therapiefreiheit der behandelnden Ärzte durch die Festlegung auf die europaweit billigste Versorgung entscheidend eingeschränkt. Die Versorgung/ Behandlung/ Betreuung der Krebspatienten würde hierdurch durch die Allgemeine Ortskrankenkasse Hessen einseitig beeinflusst.
Das widerspricht den Interessen der betroffenen Patienten. Sie haben das Recht auf die notwendige Therapie. Entscheidend ist hierbei die effektive Nutzung der Qualifikationen der Mediziner - ohne übergeordnete einseitige wirtschaftliche Beeinflussung durch die Krankenkassen.
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