. Zur Diskussion um die Organ-Lebendspende nach der gestrigen Bundestagsdebatte über einen FDP-Antrag erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Transplantationsmedizin Michael KAUCH:
Die FDP-Bundestagsfraktion will das Transplantationsgesetz bei Organ-Lebendspenden von unnötigen Vorschriften befreien, den Organhandel aber weiter unter Strafe stellen. Wir wollen mehr Freiheit zum Helfen.
Nächstenliebe darf nicht weiter unter Strafe stehen.
Mit unserem Antrag wollen wir den Kreis der zulässigen Spender erweitern. So sollen z.B. bei Blutgruppenunverträglichkeit Ehepaare über Kreuz einem anderen Paar spenden dürfen ? und zwar ohne die heutigen Einschränkungen.
Außerdem will die FDP die Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben. Die Einwände aus der CDU, man müsse potenzielle Spender vor ihren kranken Verwandten schützen, überzeugen nicht. Wir Liberale halten die Menschen für mündig, auch in ihren höchst persönlichen Angelegenheiten selbst zu entscheiden.
Heute wird eine angebotene Lebendspende verboten, wenn ein postmortal gespendetes Organ verfügbar wäre. Und das obwohl bei Lebendspenden die Überlebensraten für den Empfänger einer Niere deutlich besser sind. Außerdem könnte das dann verfügbare Organ des Toten einem anderen Kranken helfen.
Noch immer herrscht in Deutschland ein Mangel an Spenderorganen. 2008 ging die Zahl der Spender sogar um 9 Prozent zurück. 12.000 Menschen stehen auf den Wartelisten, davon 8.000 für eine Niere. Viele versterben in dieser Zeit oder leiden über Jahre unter den Einschränkungen der Dialyse. Während die meisten Organe nur nach dem Tod gespendet werden können, ist das bei Leber und Niere auch unter Lebenden möglich. Doch das Transplantationsgesetz setzt dem Helfen enge Grenzen. So dürfen nur Verwandte und enge Freunde einem Todkranken ein Organ spenden.
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