Sucht am Arbeitsplatz ist keine Bagatelle: Alkohol und andere Suchtmittel beeinflussen schon in geringen Mengen erheblich die Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit von Beschäftigten. Im Arbeitsleben ist die Alkoholsucht die am weitesten verbreitete Suchterkrankung. Nach einer Schätzung der deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sind fünf Prozent aller Beschäftigten alkoholkrank und zehn Prozent unmittelbar gefährdet. Die Suchtprävention im Betrieb hilft Betroffenen, ihre Suchtprobleme in den Griff zu bekommen und Führungskräften und Kollegen im richtigen Umgang mit Suchtkranken.
"Der Fehler im Umgang mit Suchtkranken oder -gefährdeten liegt häufig in der Passivität", berichtet Jens Reppahn Mitarbeiter- und Führungskräfteberater bei der B.A.D GmbH, die zahlreiche Unternehmen bei der betrieblichen Suchtprävention unterstützt. "Wegsehen, Tabuisieren oder Ignorieren führen in der Regel zur kontinuierlichen Verschärfung des Problems. Dies gilt auch für gut gemeinte Verhaltensweisen, die aus vermeintlicher Kollegialität offensichtliches Fehlverhalten decken. Es ist mittlerweile erwiesen, dass frühzeitige Interventionen wesentlich erfolgversprechender sind als die späte Hilfe."
Grundlage für die betriebliche Suchtprävention ist i.d.R. ein Arbeitskreis Sucht, der die Lage im Betrieb analysiert und daraus die entsprechenden Ziele und Maßnahmen ableitet. Er besteht aus Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Vorgesetzten sowie Suchtkrankenhelfern. Die Einbindung abstinent lebender suchtkranker Mitarbeiter (z. B. trockener Alkoholiker) ist sehr zu empfehlen.
Betriebsvereinbarung gibt verbindliche Regeln zum Umgang mit Alkohol im Unternehmen vor
Bei der betrieblichen Suchtprävention spielen auch gesetzliche Vorgaben eine Rolle: In der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ist geregelt, dass Mitarbeiter nicht beschäftigt werden dürfen, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Auch dürfen sich Arbeitnehmer durch den Konsum von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Dann verfällt auch der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
"Da eine Grenzziehung (Wann gefährdet sich jemand? Wann gefährdet er andere?) nur ganz schwer möglich ist, empfehlen wir den Unternehmen, sich eindeutig zu positionieren. Viele Unternehmen entscheiden sich mittlerweile ganz bewusst für ein Alkoholverbot. Wir unterstützen die Unternehmensvertreter bei der Gestaltung solcher Rahmenbedingungen. Diese münden dann häufig in einer Betriebsvereinbarung", erklärt Reppahn. Die Betriebsvereinbarung gibt dann verbindliche Regeln für den Umgang mit Alkohol im Unternehmen vor.
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer betrieblichen Suchtprävention spielen die Führungskräfte. Sie müssen nicht nur mit gutem Beispiel vorangehen und die aufgestellten Regeln "vorleben", sondern auch auffällige Abweichungen erkennen und frühzeitig auf Mitarbeiter zugehen, bei denen der Verdacht eines verstärkten Suchtmittelkonsums besteht.
Die B.A.D GmbH bietet im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention u.a. Seminare und Workshops zum Thema Sucht sowie Individualberatungen für suchtgefährdete und suchtkranke Mitarbeiter und deren Führungskräfte.
Auch die 11. B.A.D-Expertentagung am 26./27. September in Köln widmet sich dem Umgang mit psychischen Belastungen und Sucht am Arbeitsplatz. Der ehemalige Bremer Fußballnationalspieler Ulrich Borowka eröffnet die Veranstaltung mit dem Impulsvortrag "Volle Pulle - Mein Doppelleben als Fußballprofi und Alkoholiker". Mehr Informationen und das vollständige Programm unter www.bad-gmbh.de/veranstaltungen.