Auch wenn seit April europaweit eine neue Liste
mit 2000 zulässigen Aromastoffen gilt, bleibt die Kennzeichnung für
Verbraucher verwirrend. "Natürliche Aromen" müssen demzufolge aus
natürlichen Rohstoffen stammen, aber nicht von den Früchten, die etwa
auf einem Joghurt abgebildet sind, berichtet die "Apotheken Umschau".
"Erdbeeraroma" muss zwar nach den Früchten schmecken, aber nicht
daraus gewonnen sein. Nur wenn "natürliches Erdbeeraroma" draufsteht,
stammt es auch von Erdbeeren.
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