Gemäß § 65b des Sozialgesetzbuches V erfüllt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller die Aufgabe, die gesundheitliche Information, Beratung und Aufklärung von Versicherten zu gewährleisten. Der „Monitor Patientenberatung“ der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) dient dem Patientenbeauftragten zur Information und soll künftig jährlich veröffentlicht werden. Grundlage der erhobenen Daten sind mehr als 75.000 Beratungsgespräche, die in dem Zeitraum zwischen April 2012 und März 2013 durchgeführt wurden. Dabei traten Probleme hervor.
Zur Auswertung der Beratungsgespräche zog man drei Bereiche zu Rate: 1. Die Häufung bestimmter Themen und Inhalte, 2. Die Dokumentation von Problemlagen durch die Berater und 3. Die Dokumentation expliziter Beschwerden vonseiten der Ratsuchenden. Der Bericht bezeichnet fünf große Beratungsschwerpunkte. Allerdings trauten sich viele Ratsuchende einen selbstbewussten Umgang mit Ärzten und Krankenkassen nicht zu. „In der Beratung sehen wir, dass viele Patienten ihre Rechte nicht kennen“, sagte Sebastian Schmidt-Kaehler (Geschäftsführer der UPD). Die Beratungsschwerpunkte sind Fragen zu Patientenrechten, Behandlungsfehler, Anfragen zu Zahngesundheit, psychische Erkrankungen und Krankengeldbezug.
„Der Bericht ist eine hervorragende Grundlage für patientenorientierte Qualitätssicherungsmaßnahmen für Krankenkassen und Ärzteschaft“, lobte Wolfgang Zöller die Datenaufnahme und Auswertungen des „Monitor Patientenberatung“. „Ich kann nur empfehlen, ihn auch so zu verstehen und die eigene Arbeit an den angesprochenen Punkten einmal kritisch zu hinterfragen." Darüber hinaus bemängelte Zöllner, dass das Thema IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen) zu selten thematisiert wurden. Nur in rund 1.100 von mehr als 75.000 Gesprächen kam es zu diesem Punkt.
Von welchem Nutzen ist ein solcher Bericht für den Patienten oder Versicherten? Zunächst einmal, dass die Verantwortlichen an den Schwachpunkten arbeiten wollen und somit die Qualität der gebotenen Behandlung und Beratung verbessert würde. Außerdem berichtete Schmidt-Kaehler, dass sich Ratsuchende durch Fallmanager der Krankenkassen bedrängt fühlten. Gerade was das Recht des Patienten auf Einsichtnahme in Krankenunterlagenangeht herrscht Aufklärungsbedarf.
So sollte der Jahresbericht der UPD den Patienten dazu ermutigen, sich über seine Rechte besser zu informieren und diese Rechte dann gegenüber Arzt und Krankenkasse zu wahren. Eine Hilfe ist dabei sicherlich der „Ratgeber für Patientenrechte“. Dabei handelt es sich um eine 82-seitige Informationsbroschüre, herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium der Justiz und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Grundlage hierbei sei das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz. Der Patient habe nunmehr Informationsrechte müsse auch über mögliche Folgekosten informiert werden. Die Krankenkassen seien von nun an verpflichtet, über bestimmte Leistungen innerhalb einer Frist zu entscheiden.