Der Bundesrat fürchtet, dass das Neugeborenenscreening künftig nicht mehr flächendeckend gewährleistet werden kann. In seiner heute zum Gendiagnostikgesetz gefassten Entschließung bedauert er deshalb ausdrücklich, dass der Bundestag am uneingeschränkten Arztvorbehalt festgehalten hat.
Nach Ansicht der Länder sollten weiterhin auch Hebammen und Entbindungshelfer Neugeborenenscreenings durchführen dürfen. Um die Screeningrate nach der neuen Rechtslage beurteilen zu können, fordern sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2010 einen entsprechenden Bericht vorzulegen.
Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für einen verbesserten Datenschutz bei genetisch-medizinischen Untersuchungen zu Forschungszwecken aus. Die Bundesregierung solle deshalb speziell für diesen Bereich Vorschriften erarbeiten.
Das Gendiagnostikgesetz stärkt die Rechte der Betroffenen bei genetischen Untersuchungen und den Schutz genetischer Daten vor illegaler Verwendung. Nachdem es heute den Bundesrat passiert hat, kann es wie geplant in Kraft treten.
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)
Drucksache 374/09 (Beschluss)
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