Der Bundesrat fordert eine verbesserte Information der Verbraucher bei Lebensmittelskandalen. In seiner heutigen Sitzung hat er deshalb den Vermittlungsausschuss zu den vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Lebens- und Futtermittelrecht angerufen.
Zur Verbesserung der Gefahrenabwehr müssten Behörden diejenigen Unternehmen, die verdorbene Lebensmittel auf den Markt bringen, in der Öffentlichkeit namentlich nennen dürfen. Außerdem wendet sich der Bundesrat gegen das geplante Frühwarnsystem, das Länderbehörden zur Datenübermittlung an das Verbraucherschutzministerium verpflichtet. Die bereits existierenden Schnellwarn- und Informationssysteme würden die Lebensmittelüberwachungsbehörden bereits gut informieren und müssten nicht ergänzt werden. Das Frühwarnsystem bringe keinen messbaren Zugewinn. Es sei deshalb überflüssig und belaste die Länderbehörden nur mit unnötiger Bürokratie.
Als Konsequenz aus den Gammelfleischskandalen werden Lebensmittelunternehmer wie Restaurantbesitzer oder Metzgereien mit dem vorliegenden Gesetz verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn ihnen nicht sichere Lebensmittel angeboten werden. Der Bundesrat hatte eine solche Meldepflicht bereits 2007 gefordert (BR-Drs. 59/07 (B)).
Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften
Drucksache 340/09 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de