Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung ein Gesetz gebilligt, das künftig die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und Mädchen verhindern soll. Hierzu führt es einen eigenständigen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch ein. Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahre.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Bundesrat | Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Twitter: www.twitter.com/BundesratDE
Verantwortlich: Camilla Linke