Die Länder wollen die Korruption im Gesundheitswesen stärker bekämpfen. Aus diesem Grund möchten sie mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch einführen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 eine große strafrechtliche Regelungslücke in diesem Bereich aufgezeigt hat, die vom Gesetzgeber zu schließen ist. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auch auf eine im Jahr 2010 herausgegebene Studie, nach der EU-weit im Gesundheitswesen jedes Jahr ca. 56 Milliarden Euro aufgrund von Fehlern, Betrug und Korruption verloren gehen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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