Betreuungsassistenten haben zum 1. Mai die Arbeit aufgenommen
Tirschenreuth, den 18.05.2009
Tirschenreuth/Kemnath. Das Pflegeversicherungsgesetz sieht bereits seit Mitte vergangenen Jahres für Personen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen zusätzliche Betreuungsleistungen vor. Ohne sich daraus ergebende Eigenbelastung steht damit für den betroffenen Personenkreis mehr Zeit für Unterhaltung, Spiele, Spaziergänge und viele andere Aktivitäten zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, denen aufgrund ihrer Altersdemenz eingeschränkte Alltagskompetenzen attestiert werden können.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Leistungen wurden zwar bereits mit der Verabschiedung im Bundestag zum 1. Juli 2008 geschaffen. Nachdem sich die Verhandlungen mit den Pflegekassen aber über einen sehr langen Zeitraum hingezogen hatten und eine landesweite Einigung über die Vergütungshöhe nicht zu erreichen war, konnte nun Ende April erst die entsprechende vertragliche Basis für die Einrichtungen des BRK- Kreisverbandes vereinbart werden. Da die Vorarbeiten mit der Anerkennung der dementen Heimbewohner und die Information der Anspruchsberechtigten und deren gesetzlichen Vertreter bereits in den Monaten vorher durchgeführt worden waren, stand nun einem Start zum 1. Mai nichts mehr im Wege.
In den drei stationären Pflegeinrichtungen des BRK- Kreisverbandes Tirschenreuth nahmen zum 1. Mai Betreuungsassistentinnen ihre Arbeit auf. Im Haus Falkenstein in Kemnath wurden drei, im Tirschenreuther Haus Ziegelanger vier und im Seniorenzentrum Haus Mühlbühl in der Kreisstadt zwei zusätzliche Mitarbeiterinnen eingestellt. Der in den Betreuungskräfterichtlinien des SGB XI im § 87 b hinsichtlich der anzuwendenden Personalschlüssel werden damit voll erfüllt. Die Kosten dieser zusätzlichen Kräfte werden von den Pflegekassen direkt an die Pflegeheime im Rahmen der vereinbarten Vergütungssätze erstattet, so dass sich daraus keine Erhöhung der Heimkosten ergibt.
Die derzeit neun Mitarbeiterinnen werden in Zusammenarbeit mit der BRK- Akademie für Soziales und Pflege in einer genau definierten Qualifizierungsmaßnahme auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Die Ausbildung, die der BRK- Kreisverband auch für Betreuungskräfte anderer Heimträger geöffnet hat, beinhaltet neben den fachtheoretischen Lerninhalten auch einen aufgabengeleiteten Praktikumsteil und umfasst insgesamt die im Gesetz geforderten 237 Stunden. Der Lehrgang startet am 25. Mai 2009 in Tirschenreuth.
Vergleichbare Leistungen sieht das Pflegeversicherungsgesetz im § 45 b SGB XI auch für Versicherte vor, die zuhause von ambulanten Diensten betreut werden. Nähere Informationen sind beim BRK- Kreisverband Tirschenreuth oder seinen Einrichtungen und Diensten zu erhalten.
- Bild BRK: Betreuungsassistenten -
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