Die AOK Niedersachsen hat mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag über
die Durchführung einer augenärztlichen Früherkennungsuntersuchung bei
Kleinkindern (Amblyopiescreening) abgeschlossen. Ziel des Vertrages
ist die frühzeitige Entdeckung von Sehschwächen. "Eine erfolgreiche
Behandlung kann dadurch zeitnah eingeleitet werden, wodurch die
Sehfähigkeit der Kleinkinder verbessert wird. Wir freuen uns über das
Engagement der AOK Niedersachsen", sagte Mark Barjenbruch,
Vorstandsvorsitzender der KVN, heute in Hannover. Die Verhandlungen
wurden vom Berufsverband der Augenärzte - Landesverband Niedersachsen
initiiert und geführt.
Die medizinische Versorgung der Kinder und Jugendlichen stellt
zentrale Weichen für ihre gesundheitliche Entwicklung. Eine
rechtzeitige Nutzung von Prävention und Früherkennung sowie eine
gezielte medizinische Spezialisierung der Behandlungsabläufe sind
demnach zentrale Aspekte einer guten Versorgung. "Mit dieser
zusätzlichen Untersuchung beim Augenarzt bietet die AOK Niedersachsen
weit über 20.000 Kindern im Lebensalter von zweieinhalb bis
dreieinhalb Jahren und ihren Familien einen wichtigen Mehrwert. Eine
Vielzahl von Sehschwächen kann erfolgreich behandelt werden, wenn sie
frühzeitig im Kleinkindalter entdeckt werden. Dafür ebnet der Vertrag
den Weg", so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK
Niedersachsen.
Dr. Gerrit Fahl, Vorsitzender des Berufsverbandes der Augenärzte
Deutschlands - Landesverband Niedersachsen betonte: "Je früher eine
Sehkraftminderung erkannt und behandelt wird, umso besser sind die
Chancen, dass man mit dem Auge später Lesen und Autofahren kann und
frei in seiner Berufswahl ist. Unbehandelt führt sie jedoch zu einem
dauerhaften Sehschaden, der nach Abschluss der Sehentwicklung
zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr meist nicht mehr korrigiert werden
kann. Umso wichtiger ist die Vorsorge."
Die Früherkennungsuntersuchung wird von Fachärzten für
Augenheilkunde durchgeführt, sie bekommen die Untersuchung mit 40
Euro vergütet. Vertragsbeginn war der 1. Juli 2013.
Anspruchsberechtigt sind alle bei der AOK Niedersachsen versicherten
Kleinkinder vom 31. bis zum 42. Lebensmonat.
Pressekontakt:
AOK Niedersachsen: Carsten Sievers, Pressesprecher, Telefon 0511 /
8701-10123, E-Mail: carsten.sievers@nds.aok.de
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen: Detlef Haffke,
Pressesprecher, Telefon 0511 / 3803133, E-Mail: detlef.haffke@kvn.de