Berlin - Zum heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Frage des deutschen Verbotes von Fremdbesitz an Apotheken erklärt Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt:
?Die deutsche Generikaindustrie begrüßt das klare und eindeutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der das deutsche Verbot von Fremdbesitz an Apotheken als europarechtskonform bewertet hat. Damit ist ein lange schwelender Rechtsstreit höchstrichterlich entschieden. Die Generikahersteller sehen sich in ihrer Überzeugung bestätigt, ohne Wenn und Aber auf die inhabergeführte Apotheke zu setzen. Nur unabhängige Apotheken bieten die unabhängige Beratung, die ihre Kunden im Zusammenhang mit dem besonderen Gut Arzneimittel dringend benötigen. Dieser Überzeugung sind auch die deutsche Bundesregierung und der deutsche Bundesrat.
Das jetzt gefällte Urteil stärkt diese Unabhängigkeit der Apotheken und dient damit auch der Arzneimittelsicherheit und dem Verbraucherschutz. Während die Arzneimittelhersteller für die Produktqualität garantieren, sorgen die Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz für die Einsatzqualität. Nur wenn beide zusammen kommen, kann eine Arzneimitteltherapie zu einem optimalen Ergebnis führen.
Die 16 Mitgliedsunternehmen von Pro Generika sind die Haupthandelspartner der Apotheken. Mit 48,4 Prozent ist fast jedes zweite in den Apotheken zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegebene Arzneimittel ein Produkt dieser Hersteller.
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