Bevor man im Urlaub entspannen kann, muss oft noch einiges
organisiert werden: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen?
Mit einem guten Nachbarn zur Seite lassen sich diese Probleme leicht
lösen. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch
was passiert, wenn der Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt
macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt? Was
muss man als netter Nachbar in solchen Fällen wissen?
Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden
verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den
echten Perser ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste
zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme, schließlich erweist der
Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat.
Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht.
Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Doch neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse auch
eine menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-
Versicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den
Haftungsausschluss und unterstützen die Nachbarschaftshilfe. Obwohl
sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, regulieren sie solche
Schäden.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich als Nachbar um einen fremden Hund kümmert, sollte nach
einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen, durch die ist man
kostenfrei mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen
unbekannten Passanten, ist es Sache der Versicherung den Schaden zu
regulieren. In manchen Bundesländern - wie Berlin, Hamburg,
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - ist der Abschluss einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen
Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im
Rahmen seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert,
wenn der Hund einen Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche
Versicherer, darunter auch die HUK-COBURG, die Nachbarschaftshilfe.
Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung so muss sie
sich um den Schaden kümmern.
Pressekontakt:
HUK-COBURG
Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Telefon: 09561 96-2099
Telefax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
www.huk.de
Twitter: @HUK
Facebook: HUK-COBURG&HUK24