Auch Ärzte sind keine Roboter, weswegen ihnen – wie allen Menschen – Fehler unterlaufen. Allerdings haben ärztliche Fehler zum Teil schwerwiegende Folgen für Patienten. Sie können zu vermeidbaren Schmerzen und/oder zu langfristigen Beeinträchtigungen des Lebens führen. Ärzte übernehmen bei jeder Patientenbehandlung eine große Verantwortung und gehen gleichzeitig ein hohes Risiko ein. Unterläuft ihnen dann ein Fehler in der Behandlung, wissen weder Patienten noch die Ärzte selbst genau um die aktuelle Rechtslage.
Behandlungsfehler bezeichnet man als ärztliches Verhalten bei einer Behandlung, das nach dem (zum Zeitpunkt der Behandlung) aktuellen Erkenntnisstand der Medizin nicht die gebotene Sorgfalt oder Vorgehensweise wahrt. Dies beinhaltet neben rein medizinischen Fehlern auch eine fehlerhafte Aufklärung von gegebene Sicherheitsrisiken. Haben Patienten den Verdacht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, kann dies durch ärztliche Gutachten bzw. von Sachverständigen geprüft werden.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, kommt es zumeist zur gerichtlichen Konfrontation der beiden Parteien. Kanzleien wie die von den Anwälten Dr. Raimund Bürger und Beate Lenke (http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de/) sind auf diesen bestimmten Bereich des Rechts, dem Medizinrecht, spezialisiert und können deswegen beide Parteien kompetent vertreten. Dabei profitieren sowohl Ärzte als auch Patienten von der Erfahrung und dem Expertenwissen der Anwälte.