Die Urlaubstage zählen zu den schönsten des Jahres, auf die sich jeder freut. Dennoch kann auf einer Reise so einiges schief gehen. Das Internetportal www.fluege.de gibt einen kurzen Überblick (http://news.fluege.de/), welche Rechte der Urlauber im Fall der Fälle hat.
Bei der Ankunft am Zielflughafen freut man sich darauf, im Hotel zu entspannen oder sich in die Fluten des Meeres zu stürzen. Welch Ärger, wenn stattdessen das aufgegebene Gepäck völlig verbeult oder im schlimmsten Fall gar nicht am Gepäckband erscheint? Immerhin zwei Prozent aller Reisenden hatten schon mal Ärger mit dem Transport ihrer Gepäckstücke. Das Übereinkommen von Montreal legt fest, dass die Airline für den entstandenen Schaden bis zu einer Höhe von circa 1.150 Euro aufkommen muss. Der Fluggast muss seine Ansprüche bis eine Woche nach Verlust oder Beschädigung des Koffers bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Bei Verspätungen oder Ausfall des Fluges hat die Europäische Union die Höhe der Ausgleichzahlungen festgelegt, die die Airline zahlen muss. Landete der Flieger mehr als zwei Stunden später, kann der Kunde je nach Streckenlänge 250 bis 600 Euro Schadenersatz fordern. Dies gilt jedoch nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie Nebel oder unvorhersehbaren Streiks. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich in dieser Zeit um das Wohl der Passagiere zu kümmern. Dazu zählen Speisen und Getränke, die kostenlose Möglichkeit zum Telefonieren und bei längeren Verspätungen muss ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat hier drei Jahre Zeit, seine Ansprüche anzumelden. Verpasst man aufgrund von Verspätungen den Anschlussflug mit einer anderen Airline, so gibt es jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/flugrecht/vom-anschlussflug-bis-zum-gepaeck-kundenrechte-im-ueberblick/1792.html