fit und munter - Hilfe im Ausland

fit und munter

Hilfe im Ausland

ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 25.07.2013
Wenn im Urlaub ein Notfall eintritt, fühlt man sich häufig viel hilfloser als zu Hause. Dabei ist man auch im Ausland nicht auf sich allein gestellt. Man muss nur wissen, wo man die passende Hilfe findet. ARAG Experten haben hierzu ein paar wichtige Informationen zusammengestellt.

Zuständigkeit von Botschaften und Konsulaten
Erste Anlaufstelle ist oft die heimische Botschaft. Wofür sind die deutschen Vertretungen im Ausland überhaupt zuständig?

-Hilfe bei Verlust der Reisedokumente
-Informationen zu lokalen Ärzten, Krankenhäusern und Dolmetschern
-Hilfe bei Evakuierungen
-Hilfe bei Verhaftung mit der Vermittlung von Rechtsbeistand
-Hilfe bei Vermissten- und Todesfällen
-Nur in Härtefällen Zahlung eines Überbrückungsgeldes, das aber zurückgezahlt werden muss

Den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes erreichen Sie montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 3018 17-2000 oder per E-Mail: buergerservice@diplo.de.

Was tun, wenn"s kracht?
Knapp 150 000 Deutsche geraten jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland! Und nach dem Crash geht"s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, lahme Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. Hier erfahren Sie, wie Sie sich verhalten sollten: http://www.arag.de/medien/pdf/aktiv-leben/entspannt-verreisen/07-500_internet_relaunch_was_tun_wenns_kracht_12-09.pdf

Der Europäische Unfallbericht
Er gehört in jedes Handschuhfach - in doppelter Ausführung! Mit ihm erledigen Sie im Falle eines Autounfalls im europäischen Ausland die Formalitäten einfach und korrekt und vergessen kein wichtiges Detail. Im Unfallbericht können die Daten von zwei Fahrzeugen aufgenommen werden. Sollten mehrere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sein, benötigen Sie weitere Unfallberichte. Verwenden Sie einen Kugelschreiber, damit auch die Kopie gut lesbar ist. Das ist außerdem wichtig:

- Verändern Sie auf keinen Fall den Unfallbericht nachträglich.
- Übersenden Sie das Formular unverzüglich der von Ihnen im Unfallbericht genannten Versicherung.
- Alle Unfallberichte (auch solche in fremder Sprache) haben einen identischen Inhalt. Aus diesem Grund sind die Angabenfelder nummeriert.
- Der Unfallbericht kann auch für Unfälle ohne Drittschäden, sowie bei Schäden durch Diebstahl oder Feuer genutzt werden.
- Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.

Den Europäischen Unfallbericht zum Download: http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf

Notrufnummern
Unter der kostenlosen Rufnummer 112 erreichen Sie in der Regel in Europa (911 in Nordamerika) eine Leitstelle, die je nach Notfall Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert. Oder nutzen Sie sofort den direkten Draht.

Download der Tipps und weiterer wichtiger Informationen zum Thema "Hilfe im Ausland" finden Sie unter http://www.arag.de/aktiv-leben/entspannt-verreisen/hilfe-im-ausland/

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