Die Liegenschaften der Bundeswehr dürfen ab sofort
auch im Osten Deutschlands für Motorsport-Veranstaltungen genutzt
werden. Damit einhergehend wird die Nutzung für entsprechende Events
im gesamten Bundesgebiet begrenzt, dies u.a. mit dem Ziel, den
gesteigerten Umweltauflagen gerecht zu werden. Ein Erlass aus dem
Jahr 1994 wird damit neu geregelt und der Bestandschutz für viele
traditionelle Veranstaltungen weiterhin garantiert. Das vereinbarten
Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, ADAC Präsident Peter
Meyer und DMSB Präsident Hans-Joachim Stuck bei einem Spitzengespräch
Ende Juni in Berlin. Nicht zuletzt hatte die Neuausrichtung der
Bundeswehr und die damit einhergehende Veränderung der
Übungstätigkeiten der Streitkräfte auf den verbleibenden
Liegenschaften eine Überprüfung der bisherigen Praxis der
motorsportlichen Mitbenutzungen erforderlich gemacht.
"Zum Land des Automobils und des Motorrads gehört der Motorsport.
Deshalb war es allen Beteiligten ein Anliegen, Motorsport-Aktivitäten
auf den Liegenschaften der Bundeswehr in Ost- und Westdeutschland
gleichermaßen zu erlauben. Allerdings sollte die motorsportliche
Nutzung sich in angemessenem Rahmen halten. Das haben wir mit der
Neuregelung erreicht", erklärt Bundesverteidigungsminister Thomas de
Maizière.
"Wir danken Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière und
allen Beteiligten für ihren Einsatz und die praktikable Lösung, die
der Bundeswehr, dem Motorsport und auch der Umwelt gerecht wird",
sagt ADAC Sportpräsident Hermann Tomczyk und ergänzt: "Mit der
Neuregelung des Erlasses ist ein Kernelement des deutschen Laufs zur
Rallye-Weltmeisterschaft auf dem Truppenübungsplatz Baumholder
gesichert. Wir werden jetzt zügig versuchen, auch im Osten
Deutschlands bis zu zwei Motorsport-Veranstaltungen von nationaler
Bedeutung auf den entsprechenden Bundeswehr-Liegenschaften zu
etablieren."
"Wir haben insgesamt eine gute Lösung gefunden. Auch dank des
Einsatzes des ADAC haben wir damit Planungssicherheit für unsere
Veranstaltungen und stärken gleichzeitig den Motorsport im Osten
Deutschlands", so DMSB Präsident Hans-Joachim Stuck.
Die Mitbenutzung von Bundeswehrliegenschaften für den Motorsport
steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die militärischen
Belange und die Belange des Immissions-, Umwelt- und Naturschutzes
selbstverständlich vorrangig beachtet werden.
Pressekontakt:
Kay-Oliver Langendorff
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