(NL/4966756798) Der Verlust des Führerscheins ist tragisch. Es muss aber gar nicht so weit kommen. Die Kanzlei Ambassador Europe Ltd bietet einen legalen Weg, im Ausland den EU-Führerschein zu erwerben.
adp Presseagentur
Ohne Führerschein geht meist nichts mehr. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Lappen einfach mal weg ist. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Einen neuen Führerschein kaufen ist keine adäquate Option. Obwohl dies oftmals in Zeitschriften oder Internetreklamen angepriesen wird. Es gibt aber unterschiedliche Wege, zu einem neuen Führerschein. Ein sehr steiniger und auch schwerer Weg führt durch die deutsche Bürokratie. Nach einer gewissen Sperrfrist kann der Führerschein auch in Deutschland wieder neu erworben werden. Dies setzt aber das Bestehen der MPU voraus. Der Neuerwerb des Führerscheins ist auch eine sehr kostspielige Angelegenheit. Darüber hinaus genießt die deutsche MPU keinen sehr guten Ruf. Immerhin liegt die Durchfallquote bei 90 Prozent. Um dennoch den geliebten Führerschein wiederzubekommen, kann sich der Weg ins Ausland lohnen. So beispielsweise nach England.
EU-Führerschein aus England
Beim EU-Führerschein müssen hin und wieder die Wohnsitzregeln beachtet werden. Dies ist in England aber nicht der Fall. Hier gibt es weder ein Meldegesetz, noch ein Einwohnermeldeamt. Der Führerschein kann hier also nicht erneut bestanden werden. Es besteht in England die Option, einen Antrag auf Widererteilung des Führerscheins zu stellen. Die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind sehr simple:
* Führerschein muss schon einmal vorhanden gewesen sein
* Sperrfrist ist abgelaufen
* EU-Staatbürgerschaft liegt vor
Ambassador Europe Ltd hilft beim Verfahren
Ambassador Europe Ltd ist eine deutschsprachige Kanzlei, deren Tätigkeitsfeld unter anderem darin besteht, ihren Mandanten zu einem EU-Führerschein zu verhelfen. Sind alle Bedingungen erfüllt, kann der Führerschein auch entsprechend erteilt werden. Diese ist dann auch legal und rechtssicher. Die Legitimierung erfolgt unter anderem durch die EU-Richtlinie 91/439 und dem deutschen §28 der Fahrerlaubnisverordnung. Ambassador Europe Ltd steht den Mandanten nicht nur mit den langjährigen Erfahrungen zur Seite, sondern unterstützt auch bei dem Beantragen und Ausfüllen der entsprechenden Papiere. Der Ablauf dieses Verfahrens ist vollkommen unkompliziert und legal.