fit und munter - "Medikamente auf Reisen" ERGO Verbraucherinformation

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"Medikamente auf Reisen" ERGO Verbraucherinformation

Vorsicht bei der Aus- und Einfuhr: Nicht alles ist erlaubt
Langfassung:

Ob für einen Urlaub oder einen beruflichen Auslandsaufenthalt: Die persönliche Reiseapotheke sollte immer mitreisen. Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall können helfen, kleinere Erkrankungen ohne Arzt- oder Apothekenbesuch zu überstehen. Doch Vorsicht: Nicht alle Medikamente dürfen bedenkenlos eingepackt werden! Worauf Reisende im Vorfeld achten sollten, erläutert Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung).

Eine Reiseapotheke gehört genauso ins Gepäck wie Sonnenmilch für den Strandurlaub oder eine Regenjacke für die Wandertour. Und zum sogenannten persönlichen Gebrauch - das heißt für maximal drei Monate pro Medikament - dürfen Reisende Arzneimittel auch ohne Einschränkungen mitführen. "Allerdings kann es bei der Einreise in ein anderes Land bei manchen Mitteln zu Schwierigkeiten kommen", warnt die Reiseexpertin der ERV. Starke Schmerzmittel, etwa gegen Migräne oder Rückenschmerzen, sowie Medikamente zur Behandlung von ADHS, fallen in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz. Für Patienten, die auch auf Reisen auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind, heißt das: Sich frühzeitig im Vorfeld über die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes informieren und einen Arzt konsultieren.


Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen

Aufwändig, aber zumindest einheitlich geregelt, ist das Vorgehen bei der Einreise in eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens, wie Frankreich, die Niederlande oder Ungarn. Wer ein Medikament einführen will, das als Betäubungsmittel eingestuft wird, braucht dazu eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung - möglichst auf Englisch. Der Inhalt: Angaben zu den Medikamentendosen, den einzelnen Wirkstoffen sowie zur Dauer der Reise. Anschließend muss in Deutschland die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung beglaubigen. Mit dem Dokument ist der Patient bei einer Reisedauer von bis zu 30 Tagen auf der sicheren Seite. "Leider besteht für Reiseziele außerhalb des Schengener Abkommens keine einheitliche Bestimmung für die Mitnahme starker Medikamente", so Birgit Dreyer. "Die Voraussetzungen können von Importgenehmigungen, einer Einschränkung der Menge bis hin zu einem kompletten Verbot reichen." Deshalb rät die ERV Expertin betroffenen Patienten, sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden. Diese erteilen Auskunft über die geltenden Bestimmungen und erforderlichen Genehmigungen. Nähere Informationen zu den Auflagen einzelner Länder sowie deren Botschaften in Deutschland bietet beispielsweise die Webseite des Centrums für Reisemedizin www.crm.de. Was aber, wenn das für den Reisenden notwendige Medikament im Zielland verboten ist? "Dann sollte sich der Patient erkundigen, ob dieses oder ein ähnliches Mittel vor Ort verfügbar ist und ob ein dort ansässiger Arzt es verschreiben kann", rät die Reise-Expertin.


Medikamente günstig aus dem Ausland?

Beim Blick in die Supermarkt- oder die Drogerie-Regale im Ausland stellen Reisende immer wieder fest, dass viele Medikamente dort ohne Rezept und für überraschend kleines Geld erhältlich sind. Warum sich also nicht gleich für zuhause damit eindecken, vielleicht auch für die ganze Familie und den Freundeskreis? "Auch hier gilt: Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch dürfen mit auf die Heimreise", erklärt die ERV Expertin. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arzneimittel auch in Deutschland zugelassen sind. Verboten ist jedoch die Mitnahme offensichtlich gefälschter Arzneimittel. Auch bei Präparaten mit pflanzlichen oder tierischen Stoffen sollten Reisende vorsichtig sein: Sie können artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Und bei der Mitnahme von als Betäubungsmittel eingestuften Medikamenten nach Deutschland gilt wie bei der Einreise in ein anderes Land: Unbedingt vorher eine beglaubigte Bescheinigung des Arztes besorgen!

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Kurzfassung:

Tipps für das Reisen mit Medikamenten

Vorsicht bei der Aus- und Einfuhr: Was darf ins Gepäck?


-Welche Medikamente dürfen in die Reiseapotheke?
-Was fällt unter das Betäubungsmittelgesetz?
-Was gilt für Reiseziele innerhalb und außerhalb des Schengener Abkommens?
-Dürfen Medikamente aus dem Urlaubsland mit nach Hause?


Ob im Urlaub oder auf Dienstreise: Eine Reiseapotheke mit Nasenspray, Schmerztabletten und Mittel gegen Durchfall gehört immer ins Gepäck. Zum sogenannten persönlichen Gebrauch - das heißt für maximal drei Monate pro Medikament - dürfen Reisende Arzneimittel auch ohne Einschränkungen mitführen. Starke Schmerzmittel sowie Medikamente zur Behandlung von ADHS fallen jedoch in der Regel unter das Betäubungsmittelgesetz. Patienten, die auch auf Reisen auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind, sollten sich daher im Vorfeld über die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes informieren und einen Arzt konsultieren. Einheitlich geregelt ist das Vorgehen bei der Einreise in eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens, wie Frankreich, die Niederlande oder Ungarn. Wer ein als Betäubungsmittel eingestuftes Medikament einführen will, braucht dazu eine vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung - möglichst auf Englisch. Anschließend muss die deutsche oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle die Bescheinigung beglaubigen. "Leider besteht für Reiseziele außerhalb des Schengener Abkommens keine einheitliche Bestimmung für die Mitnahme starker Medikamente", so Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV (Europäische Reiseversicherung). Deshalb rät die ERV Expertin betroffenen Patienten, sich an die diplomatische Vertretung des Reiselandes zu wenden. Viele Medikamente sind im Ausland sehr günstig. "Auch hier gilt: Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch dürfen mit auf die Heimreise", erklärt die ERV Expertin. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese auch in Deutschland zugelassen sind. Verboten ist jedoch die Mitnahme offensichtlich gefälschter Arzneimittel.

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