B. Braun erwirkt einstweilige Verfügung gegen
Dextromédica S. L. (Dextro Médica), den spanischen Vertriebshändler
von Poly Medicure Ltd. (Polymed). Dextromédica S. L. (Dextro Médica)
ist es vorläufig untersagt, Sicherheits-IV-Katheterprodukte, die B.
Brauns spanisches Patent ES 2402727 verletzen, herzustellen,
einzuführen, zu gebrauchen, verkaufen, bewerben, inserieren, zum
Verkauf anzubieten, oder zu diesen Zwecken zu besitzen oder lagern.
B. Braun überzeugte das Handelsgericht 4 Barcelona mit Erfolg davon,
dass Sicherheits-IV-Katheter von Poly Medicure Ltd. (Polymed),
nämlich Polycan Safety, Poly Safety und Polywin Safety, dem ersten
Anscheine nach das oben genannte Patent von B. Braun verletzen. Der
Gerichtsbeschluss Nr. 226/2013 wurde am 1. August 2013 erlassen. Das
einstweilige Verfügungsverfahren trägt das Aktenzeichen 455/2013
Section MI. Dextromédica S. L. (Dextro Médica) hat 20 Tage Zeit, ein
Rechtsmittel einzulegen. Die Kostentragung wurde vom Ausgang des
Hauptsacheverfahrens abhängig gemacht.
Dies ist eines von mehreren Patentverletzungsverfahren, die
entweder bereits entschieden wurden oder noch gegen Poly Medicure
Ltd. (Polymed) und ihre Vertriebshändler anhängig sind. B. Braun wird
weiterhin die notwendigen Schritte ergreifen, um dem Gesundheitsmarkt
die bestmöglichen Innovationen zu liefern und gleichzeitig seine
patentierten Produkte wie Introcan Safety(R), Vasofix(R) Safety und
Introcan Safety(R)3 gegen rechtswidrige Verletzungen zu schützen.
Pressekontakt:
Mechthild Claes
B. Braun Melsungen AG
Tel. 05661/71-1635
E-Mail: presse@bbraun.com