Es war gut und richtig, die Organtransplantation in
Deutschland gesetzlich zu regeln. Wir wissen die damit erreichte
Rechtssicherheit und die in der Folge der TPG-Novelle von 2012
nochmals erhöhte Verfahrenstransparenz zu schätzen.
Im August 2012 haben wir zwischen Bund, Ländern und
Selbstverwaltung einen Maßnahmenkatalog unter dem Titel "Kontrolle
stärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen" vereinbart.
Wesentliche Punkte des Kataloges sind
- die Gewährleistung eines Mehraugenprinzips in den
Transplantationszentren,
- die Etablierung interdisziplinärer und organspezifischer
Transplantationskonferenzen,
- die Schaffung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin,
- die Einrichtung der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
sowie
- die Verschärfung der Kontrollen in den Transplantationszentren.
So dürfen wir z.B. seit der Änderung des TPG im letzten Jahr
nicht mehr "nur anlassbezogen" sondern regelmäßig und
verdachtsunabhängig prüfen.
Wir haben aber auch dem besonderen Informationsinteresse der
Öffentlichkeit entsprochen. Deshalb legen heute die
Prüfungskommission und die Überwachungskommission, gemeinsam getragen
von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und
GKV-Spitzenverband, ihren ersten Bericht nach der Novellierung des
Transplantationsgesetzes vor.
Dieser Bericht belegt eindrücklich, dass sich die Kommissionen in
der umfassenden Prüfung der Transplantationszentren mehr als bewährt
haben. Prüfungskommission und Überwachungskommission sind zügig
arbeitende und sehr belastbare Kontrollgremien, die den Anforderungen
des komplexen und dynamischen Gebiets fachlich, inhaltlich und
rechtlich gerecht werden.
Es waren die Kommissionen, die die Unregelmäßigkeiten im
Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten aufgedeckt und
sorgfältig und umfassend aufgeklärt haben. Dafür haben wir als
Selbstverwaltung gesorgt. Wir erfüllen damit eine wesentliche
Aufgabe, die uns vom Gesetzgeber mit dem Transplantationsgesetz
zugewiesen wurde.
Mit Blick auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorgänge in
einigen Transplantationszentren ist festzustellen: Es ist nicht zu
rechtfertigen, das Transplantationsgesetz und die
Transplantationsrichtlinien nach persönlichem Gutdünken oder
vorrangig zum Nutzen des eigenen Zentrums auszulegen, unabhängig
davon, ob es sich um geringfügige oder schwere Verstöße handelt.
Denn es ist äußerst bedrückend, zu sehen, wie die Vorgänge in
einzelnen Transplantationszentren ein ganzes System ins Wanken
bringen.
Die Analyse zeigt aber auch: Es waren nicht vordergründig
materielle Motive, die zu Verstößen gegen die
Transplantationsrichtlinien führten; es war nicht eine Bevorzugung
von Privatpatienten, Eurotransplant "non residents" oder eine
Bereicherung Einzelner. Vielmehr gab es strukturelle Anreize aus der
Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner
Krankenhäuser und auch dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre.
Deshalb ist es so wichtig, dass heute die Prüfungskommission und
die Überwachungskommission ihren Bericht vorlegen. Die
Selbstverwaltung - Ärzteschaft, Kostenträger und Krankenhäuser -
trägt Verantwortung für eine positive Fortentwicklung der
Transplantationsmedizin und für die Menschen auf der Warteliste.
Dafür bieten die flächendeckenden Vor-Ort-Prüfungen, wie sie seit der
Gesetzes-reform möglich sind, sehr gute Ansatzpunkte.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden nun in der Ständigen
Kommission Organtransplantation schnellstmöglich ausgewertet, um sie
zur Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in den
Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organtransplantation zu
nutzen. Diese Richtlinien sind nichts Statisches - vielmehr werden
sie laufend dynamisch an den Stand der Wissenschaft angepasst. Durch
die Erfassung und Auswertung der Prüfungsergebnisse können wir noch
intensiver als bisher Sorge dafür tragen, dass wir zu einer
transparenten Diskussion auch von Transplantationsergebnissen kommen.
Ich möchte daher der Prüfungskommission und der
Überwachungskommission für ihre Arbeit an dieser Stelle herzlich
danken!
Man kann nicht genug betonen, dass es sich hierbei um ein
außerordentlich hohes und äußerst professionelles, ehrenamtliches
Engagement handelt.
Die Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der
Transplantationsmedizin greifen! Lassen Sie uns im Interesse der
Gemeinschaftsaufgabe Organspende weiter konsequent daran arbeiten,
Vertrauen zurück zu gewinnen und das Organaufkommen dauerhaft zu
steigern.
Der Prüfbericht 2012/2013 sowie weitere Unterlagen zur
Pressekonferenz der Prüfungskommission und Überwachungskommission
sind im Internet unter www.baek.de abrufbar.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
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