Oft herrscht Unklarheit oder Unwissen darüber, welche Kosten die
gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz übernimmt. Dabei ist die
Antwort ganz einfach: Die gesetzliche Kasse bezahlt 50 Prozent einer
Regelversorgung. Das bedeutet, dass sich der Zuschuss an den
günstigsten Materialien und Techniken, die eingesetzt werden können,
orientiert. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet also immer den
gleichen Betrag, unabhängig davon, wie viel der Zahnersatz
letztendlich kostet. Wer eine hochwertigere Lösung haben möchte,
zahlt den Rest selbst. Das kann schnell teuer werden: Ein
hochwertiges Inlay kostet bis zu 600 Euro, ein Implantat 1.000 Euro.
Rund 19 Prozent der Deutschen haben daher eine
Zahnzusatzversicherung, die diese Kosten übernimmt.
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten folgende Dinge
beachtet werden:
- Es dürfen keine Beschwerden oder Diagnosen vor
Versicherungsbeginn bekannt sein. Die Versicherung leistet nur
bei unbekanntem Risiko.
- Versicherungen sollten bis zu 80 % oder 100 % der Kosten ohne
Summenbegrenzung übernehmen.
- Ohne Altersrückstellungen zahlen Versicherte nur ihr
tatsächliches, altersbedingtes Risiko. Insbesondere für Familien
und junge Versicherte ein realisierbares Vorsorgemodell.
- Ein Schadenfreiheitsrabatt garantiert einen vergünstigten
Beitrag, wenn keine Leistungen beansprucht wurden.
Wenn man bereits eine Zahnzusatzversicherung hat, ist es
empfehlenswert, vor einer Behandlung den Heil- und Kostenplan des
behandelten Zahnarztes bei der Versicherung einzureichen. Wichtig zu
wissen: Auch eine Zusatzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn
die Behandlung medizinisch notwendig ist.
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