Action, Spaß und Nervenkitzel - das wird beim Karussell- und
Achterbahnfahren auf der Kirmes von den Besuchern erwartet. Ebenso,
dass die Fahrt in den Attraktionen sicher ist. Um das zu
gewährleisten, legen die Landesbauordnungen fest: Fahrgeschäfte, die
auf Kirmessen und Jahrmärkten zum Einsatz kommen, müssen von
unabhängigen Prüfinstitutionen wie TÜV Rheinland durch eine
umfangreiche Erstprüfung zugelassen werden. Anschließend folgen
regelmäßig Kontrollen. "Ein Schausteller muss oft bereits bei der
Bewerbung um einen Stellplatz eine gültige Ausführungsgenehmigung
vorlegen. Nach dem Aufbau wird durch das zuständige Bauaufsichtsamt
in der Regel eine Gebrauchsabnahme veranlasst", erklärt Frank-Michael
Wagner von TÜV Rheinland. Er überprüft mit seinem Team die
sogenannten Fliegenden Bauten, zu denen neben Fahrgeschäften
beispielsweise auch Tribünen, Festzelte oder Konzertbühnen zählen.
Schilder weisen auf Größen- und Altersbeschränkungen hin
Aus der Sicht des Fachmanns befinden sich die Fahrgeschäfte in
Deutschland auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau. Doch auch die
Fahrgäste sind dazu angehalten, die jeweiligen
Sicherheitsvorschriften zu beachten. Häufig befinden sich
Hinweisschilder mit Verhaltensregeln, Größen- und
Altersbeschränkungen an den Kassen und zusätzlich noch im
Eingangsbereich. "Nicht alkoholisiert oder berauscht fahren, keine
sperrigen Gegenstände wie beispielsweise Regenschirme mit in die
Fahrgeschäfte nehmen, die Sicherheitsbügel fest schließen und keine
Faxen machen", empfiehlt Frank-Michael Wagner. Lose Gegenstände wie
zum Beispiel Mobiltelefone können in der Regel an der Kasse deponiert
werden.
Für werdende Mütter sind Achterbahnen tabu
Kinder sollten nicht unbeaufsichtigt Karussell fahren. Bei
schnellen Rundfahrgeschäften ist es am sichersten, wenn sie auf den
inneren Sitzen Platz nehmen und von einem Erwachsenen begleitet
werden. Mitarbeiter der Betreiber achten darauf, dass die allgemeinen
Vorschriften eingehalten werden. Doch auch jeder Fahrgast muss
eigenverantwortlich handeln und eine realistische Selbsteinschätzung
vornehmen, bevor er ein Fahrgeschäft betritt. "Schließlich kann ein
Dritter nicht erkennen, ob jemand unter Höhenangst, einem sensiblen
Magen, Wirbelsäulen- oder Herz-Kreislauf-Problemen leidet", gibt TÜV
Rheinland-Experte Frank-Michael Wagner zu bedenken. Besonders für
werdende Mütter sind Achterbahnen und dergleichen bereits in den
ersten Wochen der Schwangerschaft tabu.
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