Die Autoren des Arzneiverordnungs-Reports (AVR)
haben mit ihren Äußerungen 2013 endgültig klargestellt, dass sie sich
einer fachlichen Auseinandersetzung mit Kollegen über die
Berechnungsmethoden des AVR verweigern. In ihren Ausführungen
zitieren sie sich selbst und benennen erneut angebliche
Einsparpotenziale im Vergleich zu Schweden, Großbritannien und den
Niederlanden, obwohl in den vergangenen Jahren der Bundesverband der
pharmazeutischen Industrie (BPI) und die Professoren Cassel und
Ulrich eindeutig nachgewiesen haben, dass die vom AVR benannten
Einsparpotenziale in keinster Weise umsetzbar sind. Mehr noch: In
ihrem aktuellen Preisvergleich zu Frankreich verändern sie ihre
Methodik erneut und korrigieren wenigstens einen Fehler aus den
Vorjahren - zeigen damit aber gleichzeitig, dass die Zahlen der
Vorjahre zweifelhaft waren. Was die Autoren leider nicht daran
hindert, die korrekturbedürftigen Zahlen der Vorjahre erneut
unverändert zu zitieren. In den Jahren 2010-2012 wurden die
Vergleiche angestellt, ohne dabei die Unterschiede der
Mehrwertsteuer, der Distributionsstufen oder den Wechselkurs komplett
und durchgängig zu berücksichtigen. "Wer solche Zahlen einmal auf den
Markt bringt macht sich wissenschaftlich angreifbar. Wer aber jedes
Jahr die eigenen Rechenmethoden verändert, ohne die Zahlen der
Vorjahre zu korrigieren, macht sich unglaubwürdig. Wenn Professor
Schwabe behauptet, uns wäre nichts weiter eingefallen, als zu
behaupten, internationale Preisvergleiche seien nicht möglich und
sollten deshalb unterlassen werden, stellt sich schon die Frage, ob
er den 13seitigen wissenschaftlichen Artikel, der die methodischen
Mängel analysiert und 17 vermeidbare Fehler identifiziert, aufmerksam
gelesen hat. Wir sind gerne bereit, unsere Kritikpunkte auch noch
einmal zu erklären. Vielleicht stellt sich der AVR ja in Zukunft
einer fachlichen Auseinandersetzung, der er sich bis dato
verweigert.", erklärte Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Auch hinsichtlich der Bestandsmarkt-Bewertung bietet der AVR
nichts Neues. Im Gegenteil: Das Kapitel ist nahezu wortgleich mit der
Ausgabe 2012. "Hier hätte man Bäume sparen können. Das Papier der
Seiten ab S. 181 ist verschwendetes Papier, nur ein Absatz wurde
ergänzt - doch an keiner Stelle wird darauf verwiesen, dass diese
Seiten aus der Ausgabe 2012 kopiert sind. Unverändert bleibt
intransparent, welche Arzneimittel bei diesem Rechenmodell eigentlich
berücksichtigt werden. Einmal mehr setzt sich der AVR dem Verdacht
aus, dass er "ergebnisorientierte Wissenschaft" betreibt und nicht an
transparenten und damit nachvollziehbaren Ergebnissen interessiert
ist. Für Politik und den gemeinsamen Bundesausschuss müssen diese
Erkenntnisse aber bedeuten, dass die Ergebnisse für politische
Entscheidungen und erst recht eine Aufrufliste des Gemeinsamen
Bundesausschusses, die auf Rechnungen des AVR beruht so nicht tragbar
und nicht haltbar ist.", so Gerbsch.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de