Ehepaare, die aufgrund eines unerfüllten
Kinderwunschs Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Anspruch
nehmen, erhalten künftig von der Techniker Krankenkasse (TK) einen
Zuschuss in Höhe von 250 Euro je Behandlungsversuch. Dies hat der
Verwaltungsrat der Kasse in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Ab
dem 1. Oktober 2013 übernimmt die TK den Zuschuss jeweils für bis zu
drei Behandlungsversuche - insgesamt also bis zu 750 Euro.
Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der TK versichert sind.
Mit dieser Satzungsleistung unterstützt die TK Ehepaare, die eine
sogenannte In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder eine
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchführen lassen.
Laut Gesetz übernehmen die Krankenkassen die Hälfte der Kosten, die
bei diesen Maßnahmen anfallen. Dadurch entstehen den betroffenen
Versicherten zum Teil erhebliche finanzielle Eigenanteile. Mit dem
Zuschuss möchte die TK diese finanzielle Belastung reduzieren.
Hinweis:
Der Ergänzung der TK-Satzung muss die zuständige Aufsichtsbehörde,
das Bundesversicherungsamt, noch zustimmen.
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Dorothee Meusch, Pressesprecherin
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