> Berlin - Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel, die ansonsten seit dem Jahr 2004 nicht mehr vom Arzt verschrieben werden dürfen. Auf diese sozialpolitisch begründete Ausnahmeregelung macht die ABDA ? Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Tags der Apotheke aufmerksam, der am 18. Juni unter dem Motto "Von klein auf in besten Händen" steht und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen thematisiert.
Die Bedeutung der Selbstmedikation ist seit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes im Jahr 2004 gestiegen. Seitdem wird die Mehrzahl der rezeptfreien Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, sondern muss von den Patienten selbst bezahlt werden. Ärzte dürfen rezeptfreie Medikamente bei Erwachsenen nur noch in Ausnahmefällen ("OTC-Ausnahmeliste") zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Die unabhängigen Apotheken leisten in der Selbstmedikation einen entscheidenden Beitrag zur Arzneimittelsicherheit, da heutzutage etwa jede zweite Arzneimittelpackung von Patienten ohne vorherigen Arztbesuch erworben wird.
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