Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Kleinostheim, 01.10.2013 - Die curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8; WKN: 549 453) erwartet positives Berufungsurteil im Schadensersatzverfahren gegen Stryker S.A.
Nach heutigem Erhalt der Einschätzung der Rechtsberater geht der Vorstand davon aus, dass das Urteil des Berufungsgerichts zu Gunsten der Curasan AG ausfallen wird.
Die Urteilsverkündung erfolgt voraussichtlich am 18.10.2013.
Hintergrundinformation zur curasan AG:
Die börsennotierte curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8) zählt zu den führenden Unternehmen auf dem Gebiet der Regenerativen Medizin und hat sich hierbei auf die Knochen- und Geweberegeneration spezialisiert. Das Unternehmen hat eine zukunftsweisende Produktpipeline an synthetischem Knochenersatz- und -regenerationsmaterial aufgebaut. Ein Teil dieser vielfältigen Neuentwicklungen wurde bereits zur Marktreife gebracht. Weitere Produkte werden folgen. Gut positionierte Vertragspartner sowie der eigene Vertrieb werden diese innovativen Biomaterialien in verschiedenen Teilmärkten vertreiben. www.curasan.de
curasan AG
Lindigstraße 4
63801 Kleinostheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)6027 40 900-51
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