Bruchsal-16.06.2009
Unter Stalking wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.
Quelle: Wikipedia
Mögliche Handlungsformen von Stalkern erstrecken sich auf:
Telefonanrufe, SMS, Verfolgen und Auflauern, Senden von E-Mails usw.
Bei E-Mails kann man solche Mails sperren lassen und sie kommen bei dem Opfer nicht mehr an.
Oder auch, man kann solche E-Mails direkt weiterleiten lassen, zum Beispiel an Rechtsanwalt oder Gericht.
Oftmals haben solche Stalkern schon andere Menschen davor belästigt, wo es dann auch ausreichend Beweise gibt!
Ich empfehle: Sich gleich bei Gericht zu informieren.
In Fällen, wo E-Mails zum Beispiel von Stalkern verschickt werden, ähneln sich solche Schreiben sehr.
Die meisten Stalker, die jahrelang andere Menschen belästigen, sind irgendwann auch mal als Stalker verurteilt worden. Ist also ein Stalker schon bei Polizei und Gericht bekannt, wird es einfacher für das Opfer, dies zur Anzeige zu bringen.
Leider sehen diese Stalker ihr Unrecht oft nicht ein, denn es sind psychisch kranke Menschen.
Das Spektrum der so genannten Stalking-Verhaltensweisen kann auch zur körperlichen Gewalt bis hin zu Tötung reichen.
Solche körperliche Attacken oder die Ausübung von körperlicher Gewalt kommen, nach einer Analyse der techn. Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit dem weißen Ring, in jedem fünften Fall vor.
Seit dem 31. März 2007 wird das Nachstellen durch § 238 StGB unter Strafe gestellt.
Oft sind es aber nur die eher leichteren Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder E-Mails verschicken.
Und das kann man sehr leicht abstellen:
Beim Telefon-Terror gibt es Möglichkeiten, und bei E-Mails gibt es die Möglichkeit, dass solche E-Mails von dem Stalker nicht mehr ankommen!