(NL/6536564111) Nicht immer steckt eine böse Absicht dahinter, wenn eine Rechnung nicht beglichen wird. Oft wird die Bezahlung im Alltagsstress schlichtweg vergessen. Niemand möchte auf seiner Rechnung sitzen bleiben, doch ein Gerichtsverfahren ist stets eine heikle Angelegenheit. Allzu schnell können Sie einen Kunden verärgern und somit trotz ausgezeichneter Arbeit vergeblich auf Folgeaufträge hoffen. Wie Sie einen Zahlungsanspruch rechtssicher durchsetzen ohne Ihren Kunden zu vergraulen, erfahren Sie im folgenden Artikel von Buchhaltungsexperte Andreas Unruh, Geschäftsführer von KDB Buchführungsservice in Hamm http://www.kdb-buchfuehrung.de
Andreas Unruh: ein zwei unbezahlte Rechnungen, na ja, kein Problem. Wenn aber aus zwei offenen Rechnungen 10 oder mehr werden, dann geht es an die Substanz des Unternehmens und vielfach winkt auch die Insolvenz. Man sollte also unbedingt die Rechnungseingänge seines Unternehmens im Auge behalten. Wenn Ihr Kunde die Rechnung nicht begleicht, kann das verschiedene Gründe haben. Eine Möglichkeit, den Ursachen auf den Grund zu gehen, ist den Kunden anzurufen. Mit Hilfe eines Telefonates können Sie herausfinden, warum die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Vielleicht verfügt Ihr Kunde derzeit nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um die Rechnung in voller Höhe zu begleichen. In diesem Fall könnten Sie ihm eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung anbieten. Mit Hilfe dieser Vereinbarung hat Ihr Kunde die Möglichkeit, die Rechnung in monatlichen Teilbeträgen zu bezahlen.
Eine weitere Möglichkeit bietet das gerichtliche Mahnverfahren. Es kommt dann zur Anwendung, wenn Ihr Kunde überhaupt nicht zahlen kann und ermöglicht Ihnen, einen gerichtlichen Titel gegen den Schuldner zu erwirken. Das gerichtliche Mahnverfahren wird formularmäßig abgewickelt und ist im Vergleich zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren recht schnell und kostengünstig durchzuführen, ohne dass Sie hierfür einen Rechtsanwalt benötigen.
Wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht in Frage kommt und das Mahnverfahren keine Aussicht auf Erfolgt verspricht, weil mit einem Widerspruch durch den Schuldner zu rechnen ist, bleibt nur noch der Klageweg. Wegen der offenen Rechnung können Sie eine Zahlungsklage beim Amts- oder Landgericht einreichen. Beachten sollten Sie dabei, dass dieser Rechtsweg nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld kosten kann.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht einer guten Geschäftsbeziehung ist es hilfreich, vor einem möglichen Gerichtsverfahren durch ein Telefonat mit dem Kunden die Gründe für den Zahlungsverzug in Erfahrung zu bringen und möglichst gemeinsam eine Lösung zu finden.