fit und munter - Wichtiger Schritt fuer Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

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Wichtiger Schritt fuer Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Wichtiger Schritt fuer Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
> Zur anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Assistenz in Krankenhaeusern erklaert die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht:

Endlich wird die Betreuung behinderter Kinder in Pflegefamilien geregelt. Familien koennen in Zukunft leichter Kinder und Jugendliche mit geistiger und koerperlicher Behinderung aufnehmen. Damit koennen Aufenthalte von diesen Kindern in stationaeren Einrichtungen vermieden oder beendet werden.

Dieser Schritt ist fuer die SPD-Fraktion ein kinder- und jugendpolitischer Erfolg. Seit ueber zwei Jahren macht sich die Kinderbeauftragte in Gespraechen und Beratungen fuer eine politische Loesung stark. Aufgrund der komplexen Rechtslage ist diese Loesung intensiv beraten worden.

Mit dem neuen Gesetz wird die Betreuung von geistig und koerperlich behinderten Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie als Leistung der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Das heisst: Behinderten Kindern und Jugendlichen, die Leistungen des Sozialhilfetraegers erhalten, stehen dieselben Moeglichkeiten offen wie anderen Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe. Kindern mit seelischer Behinderung steht schon nach geltender Rechtslage die Unterbringung in Pflegefamilien offen, Kindern mit koerperlicher und geistiger Behinderung bislang nicht.

Die Rechte von Familien und Kindern und Jugendlichen werden gestaerkt. Die SPD-Fraktion wird sich weiter dafuer einsetzen, dass Kinderrechte in allen Rechtsbereichen besser beruecksichtigt werden. Kinder und Jugendliche - ob mit oder ohne Behinderung - haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen.

Ausserdem werden Blindenhunde und Behindertenbegleithunde im Behindertenrecht gleichgestellt.

Nach derzeitiger Rechtslage duerfen blinde Menschen neben einer Begleitperson auch einen Blindenhund kostenlos im oeffentlichen Personennachverkehr mitnehmen. Schwerbehinderte Menschen koennen entweder die Begleitperson oder den Hund mitnehmen. In der Praxis hat dies dazu gefuehrt, dass sich Menschen mit Behinderung bei der Benutzung von Bus und Bahn entscheiden muessen, ob sie fuer die Begleitperson oder den Hund eine Fahrkarte loesen. Diese unbefriedigende Regelung wird nun beseitigt.

Dieser Schritt bedeutet fuer Menschen mit Behinderung eine Erleichterung im Alltag.


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